Das Amtsgericht München untersagt dem TÜV SÜD der Kapillar Technologie die Eigenschaft eines Perpetuum mobiles abzusprechen

München, „Wunder gibt es immer wieder“.

Das Amtsgericht München untersagt dem TÜV SÜD der Kapillar Technologie die Eigenschaft eines Perpetuum mobiles abzusprechen
Wir befinden uns im Jahre 2014 n.Chr. Die ganze Welt ist vom Energieerhaltungssatz besetzt. Die ganze Welt? Nein! Ein unbeugsames Unternehmen hört nicht auf, dem Satz Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für die Physiker, die als Besatzung in den befestigten Universitäten den Satz verteidigen.

Natürlich gab es immer Leute, die behaupten ein Perpetuum mobile erfunden zu habe. Erfolgreiche Präsentationen allerdings sind nicht bekannt. Nicht bekannt ? Nein! Die HWCV ( http://www.hwcv.net/ ) hat ein Perpetuum mobile präsentiert.

Es gibt aber keine seriös dokumentierte Präsentation eines Perpetuum mobiles. Keine Dokumentierte Präsentation? Nein! Die Süddeutsche Zeitung und der Münchner Merkur haben es dokumentiert :

( http://www.hwcv.net/%C3%BCber-uns/medien/ ) .

Aber jedes Perpetuum mobile ist doch irgendwann widerlegt worden. Jedes? Nein ! Die Energie Bilanz der Kapillar Technologie ist nicht zu widerlegen.

( http://www.hwcv.net/energiebilanz-details/ )

Aber nur, weil die höchsten Instanzen gar nicht versucht haben, es zu widerlegen. Die höchsten Instanzen? Nein ! Der TÜV SÜD hat als so zusagen allerhöchste Instanz vergeblich versucht das Perpetuum mobile der HWCV zu widerlegen. Wie kam das ?

Das kam, weil der Bundesverband Energiewende den TÜV gebeten hatte, sich die so genannte Kapillar Technologie einmal näher anzusehen. Der TÜV SÜD wusste dann natürlich sofort, dass aufgrund des Energieerhaltungssatzes keine Technologie einen Wirkungsgrad von 100 % oder größer haben kann und schrieb das sogleich und freudig dem Bundesverband Energiewende.

Die HWCV wiederum, wollte das so nicht gelten lassen und wie es kommen musste endete die Angelegenheit vor dem Amtsgericht München, denn die HWCV forderte den TÜV auf, seine Behauptungen nachvollziehbar zu belegen, und das „konnte der TÜV dann irgendwie nicht mehr“, wie Hans Weidenbusch, der Gründer der HWCV, auf Anfrage erklärte.

( http://www.hwcv.net/b%C3%BCrgerinitiative-energiewende/beschluss/ )

Er bleibt also festzustellen, dass die höchste gutachterliche Instanz in technischen Fragen nicht in der Lage ist, der Kapillar Technologie einen Wirkungsgrad von größer/gleich 100 % abzusprechen und dies mittels richterlichen Beschluss festgelegt wurde.
Eine Technologie allerdings, die einen derartigen Wirkungsgrad aufweist, wird landläufig als Perpetuum mobile der ersten Art bezeichnet.
Das dürfte nun allerdings zum ersten mal in der Weltgeschichte geschehen sein. Im Frankreich der letzten Jahrhunderte war es sogar verboten, Perpetuum mobiles zu konstruieren.

Hans Weidenbusch bemerkte dazu, dass es bisher schwierig war, Investoren von der Funktionalität der Technologie zu überzeugen, und sagte „wenn allerdings nicht mal der TÜV etwas dagegen vorbringen kann, wer dann, und probiert hats der TÜV, wie man sich wohl gut vorstellen kann.“

Alles in allem ist es sicher ein Novum, dass ein „Naturgesetz“ mittels Verfügung verboten wird und wenn so etwas geschieht, dann sicher nicht ohne Grund, oder wie hier aus bestem Grund. Leonardo da Vinci hätte es sicher gefreut, immerhin hat er sein halbes Leben der Entwicklung eines Perpetuum mobiles gewidmet, wenn auch im Gegensatz zur HWCV vergeblich.

Holger Meyer

14.02.2014: