Unglaublich, aber wahr: Evangelische Landeskirche Hannover zahlt seinen Opfern bis zu 32.000 Euro Wiedergutmachung

Unglaublich, aber wahr: Evangelische Landeskirche Hannover zahlt seinen Opfern bis zu 32.000 Euro Wiedergutmachung

Selbst dieser Betrag ist viel zu gering, als dass er die wahren Leiden vieler Opfer von Gewalt und Terror unter kirchlichen Dächern in den Nachkriegsjahrzehnten ansatzweise kompensieren kann. Dennoch reißt die Evangelische Landeskirche Hannover wahre Dämme ein. Auf den Fall wurde ich aufmerksam durch einen Beitrag im Blog des Evangelischen Pfarrers i.R. Dierk Schäfer aus Bad-Boll:
http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/01/11/keine-entschadigung-aber-s...
Schäfer bezieht sich auf einen Leserbrief, in dem von Zahlungen bis zu 32.000 Euro an Opfer im Bereich der Evangelischen Landeskirche Hannover vereinbart wurden.
http://ekronschnabel.wordpress.com

Hier die Bestätigung des Oberlandeskirchenrates Dr. Rainer Mainusch (zur Veröffentlichung freigegeben per Email am 26.01.2014, 17:33 Uhr):
„die Kanzlei des Landesbischofs hat mich gebeten, Ihre Anfrage vom 16. Januar zu den Angaben in einem Artikel von Herrn Erich Kronschnabel zu beantworten. Die von Ihnen zitierten Angaben von Herrn Kronschnabel sind mit Ausnahme eines Details zutreffend. Die geringste Entschädigung betrug in einem Einzelfall nicht 5.000 €, sondern 2.500 €. Der Höchstbetrag lag, wie von Herrn Kronschnabel angegeben, bei 32.000 €. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich an den Grundsätzen, die die staatliche Rechtsprechung für Schmerzensgeldansprüche in vergleichbaren Fällen entwickelt hat. Näheres zu den Voraussetzungen für die Leistungen und zur Unabhängigen Kommission können Sie der landeskirchlichen Themenseite zur Prävention, zur Intervention und zu Hilfen in Fällen sexualisierter Gewalt entnehmen: www.praevention.landeskirche-hannovers.de/ .“
Da der Link auf das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ verweist, ist nicht klar erkennbar, ob derartige Leistungen auch ehemaligen Heimbewohnern zukommen können, die diese sexuelle Gewalt nicht erfahren mussten.

Anmerkungen:
Es ist beschämend, dass sich die anderen evangelischen Landeskirchen, die katholische Kirche, die Rechtsnachfolger der Heime und der in der Aufsichtspflicht versagten Behörden hinter den Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung und dem entsprechenden Beschluss der Bundesregierung zur angeblichen Opferentschädigung verschanzen. Für die Opfer aus der Erziehungshilfe haben sie gerade mal 875,-€ übrig, die sie dann noch als „Entschädigung“ feiern und ihre behinderten Heimopfer lassen sie total im Stich. Die kriegen nichts. Damit ruinieren sie ihren Ruf und schaden sich letztendlich selbst. In den Fonds für sexuell Missbrauchte haben sie noch nicht einen müden Euro eingezahlt. Um so erfrischender ist es, zu lesen, dass eine Landeskirche dieses schändliche Schauspiel nicht unterstützt, sondern in die Offensive geht. Sie zahlt selbst einen Beitrag, der sich an der staatlichen Rechtssprechung für Schmerzensgeldansprüche orientiert. Was fehlt, sind konkretere Auskünfte darüber, welchen Opferkreisen diese Leistungen zur Verfügung stehen und ob sie unabhängig von bzw. zusätzlich zu möglichen Leistungen aus einem Fonds seitens der Kirchen und des Staates ausgezahlt werden.