Risikolebensversicherung: Einfluss von gefährlichen Sportarten

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Die Beitragshöhe einer Risikolebensversicherung wird von diversen Faktoren bestimmt. Dazu zählen vor allem die Höhe der Versicherungssumme, das Alter und der ausgeübte Beruf der versicherten Person sowie deren Gesundheitszustand. Zudem wirkt sich auch das Ausüben von riskanten Sportarten wie Klettern, Bergsteigen, Tauchen oder Kampfsport auf die Prämienbestimmung aus.

Das Risiko wird individuell bestimmt

Nicht jede Ausübung von außergewöhnlichen Sportarten führt beim Abschluss einer Risikolebensversicherung zur Erhebung des Risikozuschlags. Vielmehr kommt es darauf an, in welchem Ausmaß die Sportart oder das Hobby ausgeführt wird. Beispielsweise gilt Tauchen bis zu einer maximalen Tiefe von 40 Metern als zuschlagsfrei. Erst bei einer Überschreitung dieser Grenze werden die Beiträge angehoben. Auch beim Bergsport liegt der Unterschied im Detail. Normales Bergwandern gibt im Gegensatz zum Eisklettern oder Skibergsteigen als unproblematisch.

Extremsportarten können Ausschluss bewirken

Führen die oben beschriebenen Sportarten lediglich zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie, so verhält es sich bei Extremsportarten deutlich anders. Das Praktizieren von Base- oder Bungee-Jumping führt grundsätzlich zum Ausschluss einer Risikolebensversicherung. Genauso verhält es sich mit dem Fallschirmspringen. Kommt es dabei zu einem Unfall mit Todesfolge, tritt die Risikolebensversicherung nicht in Kraft. Bereits versicherte Personen sollten sich daher im Vorhinein genau überlegen, ob es sinnvoll ist, sich und seinen Hinterbliebenen einem solchen Risiko auszusetzen.

Risikolebensversicherung: was muss noch beachtet werden

Sollte sich eine Person für eine Risikolebensversicherung entscheiden, dann ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme ein ganz entscheidender Faktor, den es zu beachten gilt. Denn die Versicherung zahlt den Hinterbliebenen im Todesfall, die vorher vereinbarte Summe aus. Diese dient als finanzielle Absicherung für den Einkommenswegfall des Versorgers. Experten raten bei der Bestimmung der Versicherungssumme, sich auf das Bruttojahreseinkommen der versicherten Person zu beziehen. Das Drei- bis Fünffache, dessen gilt als angebracht.

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Die Risikolebensversicherung erwirtschaftet keine Rendite

Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung bietet eine Risikolebensversicherung keine Altersvorsorge. Dies ist damit zu erklären, dass es sich bei der Risikolebensversicherung um einen ausschließlichen Hinterbliebenenschutz handelt, hinter welchem keine Renditeabsicht steckt. Möchte ein Interessent beim Abschluss der Versicherung Kapital mit seinen Beiträgen erwirtschaften, sollte sich dieser eher für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheiden. Diese bietet sowohl einen Hinterbliebenenschutz als auch eine Altersvorsorge. Die Beiträge fallen dadurch allerdings deutlich höher aus.