Neue Regeln für Hundehalter in Berlin

Berlin gilt als hundefreundliche Stadt und wurde schon mehrfach von Hundemagazinen dafür ausgezeichnet. Hunde sollen in Berlin künftig generell an die Leine. Der geltende Leinenzwang in Grünanlagen und Wäldern wird nun auch auf alle Straßen und Gehwege ausgeweitet. In Berlin dürfen Hunde dann in speziell gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten ohne Leine laufen. Halter mit Hundeführerschein können sich von der Leinenpflicht befreien lassen. Wer in den vergangenen sechs Jahren mindestens drei Jahre lang einen Hund hatte, braucht jedoch keinen Führerschein. In Kraft treten wird das Gesetz im Laufe des Jahres 2014. Einzelheiten werden durch eine Verordnung geregelt, die jedoch voraussichtlich nicht vor 2015 erlassen wird. Für Berlinbesucher ist es nicht einfach, eine Unterkunft zun finden, in der es gestattet ist, auch den geliebten Vierbeiner mitzubringen. Bei uns, www.tolle-wohnungen.de sind Ihre Lieblinge willkommen.
Zu beachten sind folgende Regeln: in den öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG müssen Hunde einen Maulkorb tragen und angeleint sein, für jeden Hund, der an der Leine geführt wird, muss ein Fahrticket zum Ermäßigungstarif gelöst werden, in öffentlichen Grünanlagen müssen Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Gekennzeichnete Auslaufgebiete sind davon selbstverständlich ausgenommen. Auf Kinderspielplätzen, in einigen Parks und Grünanlagen sind Hunde generell verboten. In Berlin sind Hundehalter verpflichtet, den Kot aufzusammeln und zu entfernen. Mancherorts gibt es sogar Spender mit Plastiktüten für diesen Zweck. Bitte halten Sie sich auch als Gäste unserer Stadt an diese Regelung. Viele Berliner, darunter auch Hundefreunde (!), haben von den zahlreichen Tretminen auf Gehwegen und Parks die Nase voll.