Verwaltungsplus in der Physiotherapie führt zu Sabbatzeit im Zentrum für Sport, Therapie und Rehabilitation Siggi Heyd.

Der Gründer des Zentrum für Sport, Therapie und Rehabilitation Siggi Heyd verabschiedet sich ab 01.01.2014 für 6 Monate in ein „verkürztes Sabbatjahr“. Das Ziel dieser Maßnahme ist es zum einen Therapieformen wie Physiotherapie, Massagen und Rehabilitation entsprechend den Veränderungen im Gesundheitswesen auf Ihr Potential und Ihre Möglichkeiten zu prüfen. Zum anderen geht es darum den Grundstein für die zukünftige Entwicklung und Ausrichtung der Therapiezentren Siggi Heyd in Bamberg, Bischberg und Memmelsdorf zu legen.

Was ist heute wichtig in Physiotherapie und Massage?

„Ich bin jetzt 60 Jahre alt und habe davon knapp 35 Jahre Menschen behandelt. Früher war das Ziel jeglicher Therapie einfach – den Patienten sollte geholfen werden. In den letzten Jahren hingegen, rückt die Bürokratie in den Vordergrund. Es wurde wichtiger die Verordnungen korrekt auszufüllen und zu beschriften. Ob es dem Patienten durch Krankengymnastik oder Reha besser geht, gerät in den Hintergrund. Generell hat sich die vorhandene Vertrauenskultur in eine Kontrollkultur verändert. Ich stelle mir deshalb heute die Frage, wie ich selbst behandeln möchte und wie in unseren Behandlungszentren die Patienten zukünftig möglichst effektiv behandelte werden können.“ (Siggi Heyd)
Das ist das zentrale Problem, um welches sich Chef, Masseur und Osteopath Siggi Heyd in seiner Auszeit widmen möchte.

Einblick in die Hintergründe der Thematik

Heilmittelrichtlinien 1

Seit 01.07.2001 gibt es Heilmittelrichtlinien, diese Regeln wie viel Heilmittel, wie z.B. Krankengymnastik, von einem Arzt für bestimmte Beschwerden verordnet werden dürfen. Wenn ein Arzt sich konsequent an die Heilmittelrichtlinien hält, überschreitet er leicht sein Budget (Ausgabengrenze in Euro, die der Arzt laut Vorgaben der Krankenkassen pro Jahr hat). Viele Ärzte stellen deshalb bei erreichen ihres Budgetlimits verständlicherweise die Verordnung von Krankengymnastik, Physiotherapie oder Massage ein bzw. reduzieren die Anzahl von Verordnungen merklich. In der Konsequenz heißt das, dass es nicht mehr entscheidend ist welche Beschwerden man hat, sondern wann.

Heilmittelrichtlinien 2

Die Heilmittelrichtlinien schreiben vor wie einzelne Verordnungen ausgefüllt werden müssen und welche Regeln eingehalten werden müssen. Diese Praxis scheint sinnvoll zu sein. Es gibt zwei große Probleme:
Zum einen sind die Regeln recht komplex. Es ist nicht einfach alle Regeln, Fristen und Bedingungen korrekt zu erfüllen. Deshalb hat die größte Krankenkasse, die AOK, sogar ein E-learning-Programm entwickelt und bietet den Ärzten somit eine Hilfestellung beim ausfüllen der Verordnungen – der sogenannte Praxiswissen-Qiuckcheck. Der Einleitungssatz auf der Startseite des Quickcheck lautet entsprechend: „Die Verordnung von Heilmitteln kann es durchaus ins sich haben.“ Dies ist wörtlich zu nehmen und hat zur Folge dass sich viele Verordnende nur widerstrebend mit den Heilmittelrichtlinien auseinandersetzen. Dieser Umstand wird zum anderen durch folgendes Problem begünstigt. Der Arzt füllt die Verordnungen aus, für die Richtigkeit der Angaben auf der Verordnung ist der Leistungserbringer, sprich der Physiotherapeut oder Masseur verantwortlich. Konkret heißt das, dass eine erbrachte Leistung z.B. eine Massage dem Masseur nicht erstattet wird, wenn der Arzt die Verordnung falsch ausgefüllt hat. In der Folge heißt das, dass man bevor man sich Gedanken über die beste Behandlungsstrategie macht, zu aller erst die Verordnung überprüfen muss. Der Fokus verschiebt sich vom therapeutischen immer mehr hin zum finanziellen und organisatorischen.

Patientenrechtsgesetz

Seit Frühjahr 2013 ist das „Patientenrechtsgesetz“ geändert, d.h. diverse Verordnungen und Gesetze für die Patientensicherheit sind zusammengefasst und überarbeitet worden. Im Rahmen dessen ist der Physiotherapeut verpflichtet den Patienten umfassend über die Therapie, die Kosten, die Gefahren und Erfolgaussichten usw. zu informieren. Diese Informationspflicht ist an sich positiv zu bewerten, allerdings gilt die nur als tatsächlich erfüllt, wenn der Therapeut seine Aufklärungs- und Informationsarbeit schriftlich belegen kann. Die bisherige Praxis, während der Behandlung und auf Grundlage der Erkenntnisse aus dieser, aufzuklären weicht einer meist nur allgemein möglichen Aufklärung am Anfang der Behandlung. Zudem ist es primär wichtig geworden aufzuschreiben, dass man aufgeklärt hat, anstatt ein sinnvolle Aufklärung zu betreiben. Als Folge führten viele Therapieeinrichtungen Behandlungsverträge ein. Diese müssen vor der Behandlung geschlossen werden und verkürzen teilweise auch die Behandlungszeit. Die Verwaltung dominiert somit auch hier über die eigentliche Tätigkeit des Masseurs oder Physiotherapeuten.

Ablauf der Klausur

Aufgrund dieser und weiterer Veränderungen des Gesundheitswesens sollen die Weichen für eine erfolgreiche und bürokratiearme Zukunft der Praxen gestellt werden. Die Frage wird sein, wie können Heilmittel eingesetzt werden um den Patienten den größtmöglichen nutzen zu bringen? Sind die Heilmittel in Ihrer heutigen Form überhaupt noch zukunftsfähig oder müssen andere Wege gefunden werden die Patienten mit dem zu Versorgen was notwendig ist? Wie viel Behandlungsinput braucht der Patient für einzelne Therapieergebnisse oder Therapieziele.

Geplant ist bisher für die einzelnen Einrichtungen, sprich die Physiotherapie- und Massagepraxis in Memmelsdorf, das Zentrum für ambulante Rehabilitation in Bischberg, sowie die private Osteopathiepraxis in Bamberg jeweils ein eigenes Konzept zu entwickeln. Diese werden mittelfristig verglichen, um dann langfristig die Essenz aus allen drei Entwicklungen zu nutzen und eine effektive Therapie zu bieten, die dem Patienten hilft und dem Therapeuten Freude bereitet.

Beabsichtigt ist die Zeit der Klausur in der fränkischen Heimat, als auch in den Südtiroler Bergen zu verbringen.

Ansprechpartner:
Zentrum für Sport, Therapie und Rehabilitation Siggi Heyd
Herr Thorsten Heyd
Amselstrasse 4-6
96120 Bischberg
Telefonnummer: 0951/68978
Faxnummer: 0951/69858
Email: info.bb@reha-zentrum-heyd.de
Web: reha-zentrum-heyd.de

Unternehmensprofil:

Über das Zentrum für Sport, Therapie und Rehabilitation Siggi Heyd

Das Zentrum für Sport, Therapie und Rehabilitation ist eine Therapieeinrichtung mit Zulassung für ambulante Rehabilitation (30 Plätze mit orthopädisch/ chirurgischem Schwerpunkt) sowie Heilmittelerbringung für Krankengymnastik und Massage mit Patienten aus allen Fachbereichen. Darüber hinaus finden sich im Haus eine Ergotherapie- und eine Osteopathiepraxis. Das Zentrum hat seine Standorte in Bischberg, Memmelsdorf und Bamberg.