Anlaufstelle RTH will Heimopfer ausspionieren lassen - Opferhilfe erst an Gläubiger

Dem "Verein ehemaliger Heimkinder" mit Sitz in Aachen wurde ein vertrauliches Papier zugespielt. Hier der Inhalt:

FONDS
HEIMERZIEHUNG

- Schnellinfo 10 -

Köln, den 19.11.2013

Entscheidungen der Lenkungsausschüsse zu Einzelfragen
Die Lenkungsausschüsse der Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung in der DDR“ haben am 13. November 2013 gemeinsam getagt und folgende Beschlüsse gefasst:

Auszahlung von Fondsleistungen mittels Postbarschecks oder auf Drittkonten
Die Lenkungsausschüsse haben ein Rechtsgutachten anfertigen lassen zu der Frage, ob und inwieweit sich Mitarbeiter/innen der Anlauf- und Beratungsstellen und der Geschäftsstelle strafbar machen würden, wen nsie Auszahlung mittels Postbarschecks bzw. auf Drittkonten veranlassen und eine der folgenden Fallkonstellationen bei der/dem Betroffenen vorliegt:

Der/die Betroffene ist überschuldet oder zahlungsunfähig.
Der/dem Betroffenen droht die Zahlungsunfähigkeit.
Die/der Betroffene befindet sich in einem Insolvenz- oder Insolvenzeröffnungsverfahren.
Die/der Betroffene befindet sich in Zwangsvollstreckung wegen gegen sie/ihn gerichteter Ansprüche.
Das Gutachten stellt fest, dass die Gefahr einer Strafbarkeit der Mitarbeiter/innen wegen Schuldnerbegünstigung (§284 d StGB), Beihilfe zum Bankrott (§§ 283 Abs. 1, Nr. 1, 27 StGB), im Einzelfall auch Beihilfe zur Gläubigerbegünstigung (§§ 283c Abs. 1, 27 StGB) sowie der Vereitelung der Zwangsvollstreckung (§ 288 Abs. 1 StGB) gegeben ist und empfiehlt daher, von Betroffenen, die eine Auszahlung mittels Postbarschecks bzw. auf Drittkonten wünschen, eine ergänzende Erklärung einzuholen, dass keine der genannten Fallkonstellationen vorliegt. Ergänzend empfehlen die Lenkungsausschüsse den Anlauf- und Beratungsstellen, in diesen Fällen mit dem Insolvenzverwalter bzw. dem/den Gläubiger/n Kontakt aufzunehmen, um eine Freistellung der Fondsleistungen von der Insolvenzmasse bzw. dem Pfändungsvermögen zu erreichen, so dass die Auszahlung auf das Konto der/des Betroffenen erfolgen kann, sofern die/der Betroffene über ein eigenes Konto verfügt. Die Geschäftsstelle der Fonds wird beim Wunsch nach Auszahlung mittels Postbarschecks bzw. auf Drittkonten im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung klären, ob eine der genannten Fallkonstellationen vorliegt.

Unproblematisch ist die Auszahlung, wenn die/der Betroffene lediglich ihre/seine Heimvergangenheit vor Angehörigen verbergen möchte oder über kein eigenes Konto verfügt. Die Auszahlung auf Drittkonten ist auch ohne weiteres möglich, wenn es sich um das Konto des Erbringers der vereinbarten Leistung handelt (z.B. Therapeut, Reiseveranstalter, Händler, Handwerker).

Das Gutachten wird den Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung gestellt.

http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/die-entmuen...

Dazu mein Kommentar:

Gelegentlich bestelle ich über einen Versandhandel, der im Internet seine Produkte anbietet. Gerade spiele ich ein Szenario durch: Ich bestelle beim Versandhaus Bücher über die Verbrechen von Kirchenmitarbeitern an Heimkindern. Die Liste ist ellenlang, denn es gibt reichlich davon. Von den Verbrechen und den Büchern. In das Feld für Sonderwünsche trage ich ein: „Ihr bekommt die Knete erst, wenn Ihr mir Auskunft gebt. 1. Droht Euch die Insolvenz? 2. Habt Ihr Eure Steuern bezahlt oder betrügt Ihr den Staat?, 3. Wird mein Geld auch nicht unterschlagen oder zweckentfremdet? 4. Welche Drittkonten habt Ihr? 5. Bestehen offene Forderungen? Dann soll mein Geld dort Eure Schuldenlast mindern!
Jetzt schicke ich die Bestellung ab. Was passiert? Ich bekomme wahrscheinlich eine höfliche Mitteilung mit etwa dem Wortlaut: „Diese Fragen müssen wir nicht beantworten. Möchten Sie trotzdem bestellen oder nicht?“ Aber ich weiß konkret, was sich der Empfänger der Bestellung denkt: „Der hat ja wohl nicht alle Tassen im Schrank.“
Und genau das rufe ich dem Lenkungsausschuss zu: „Ihr habt ja wohl nicht alle Tassen im Schrank! Ihr wollt Opfer, die in ihrer Kindheit und Jugend betrogen wurden, denen die Gelder für ihre Zwangsarbeiten unterschlagen wurden, dahingehend überprüfen lassen, ob sie das Geld überhaupt haben dürfen? Ihr wollt prüfen lassen, ob sie Ausstände haben, ob sie Sozialhilfeempfänger sind oder ob irgendwelche Gerichtsvollzieher Ansprüche anmelden? Das geht Euch und den Zahlstellen doch wohl einen Dreck an! Und das allerschlimmste ist: Mit diesem Vorhaben stellt Ihr alle Opfer unter Generalverdacht: Wir sind alle potentielle Betrüger; uns steht das Geld nicht zu. Gegen solche unverschämten Unterstellungen verwehre ich mich schon einmal vorsorglich für jene, die ihre Stimme nicht erheben können!
Immer mehr wird klar, welche Funktion dieser Lenkungsausschuss hat: Er soll durch die Hintertür, auf dem Bürokratenweg, dazu beitragen, dass selbst in der Abwicklung des Opferfonds Schadensminimierung erfolgt. Der Spatz in der Hand eines gewissen Herrn Wiegand soll zum Küken, wenn nicht sogar unausgebrüteten Ei verkommen.
Es ist den Opfern dringend anzuraten, unter diesen Vorzeichen der Überprüfung und Ausspähung endlich zur Besinnung zu kommen und dieses unsägliche Konstrukt „Opferfonds“ demonstrativ abzulehnen. Lasst das Geld darin verschimmeln!
Und Euch vom Lenkungsausschuss sei gesagt: Überprüft lieber die Moral der Tätervertreter. Da liegt ganz viel Dreck vor den Türen.