Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 aus Reutlingen

Damit Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen bzw. Behinderungen sich im Internet wohl fühlen und Webseiten bedienen können ist barrierefreies Webdesign unabdingbar. Trotz klarer Richtlinien wird dem Thema noch viel zu wenig barrierefreies Webdesign umgesetzt.

Das Internet ist so wichtig, dass es für alle Menschen zugänglich sein muss. Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen. Im § 11 Barrierefreie Informationstechnik werden Träger öffentlicher Gewalt dazu verpflichtet, Ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Im Klartext: Webseiten von Gemeinden, Landratsämtern, Finanzämer, Regierungspräsidien müssen nach den Grundsätzen des Barrierefreies Webdesign erstellt werden.

Was bedeutet barrierefreies Webdesign? Es geht darum, dass eine Webseite so gestaltet ist, damit diese keine Barrieren enthält für Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen / Behinderungen. Die Vorlese-Software,im Fachjargon "Screenreader", von Blinden und Sehbehinderten Menschen benötigt bei Bilder und Videos Textinformationen damit Blinde und Sehbehinderte wissen was es dort zu sehen gibt. Menschen mit eine Farbfehlsichtigkeit benötigen genügen Farbkontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrundfarbe. Für Menschen die Blind sind oder ein starke Sehbehinderung haben ist es wichtig, dass die komplette Webseite per Tastatur zu bedienen ist, weil sie nicht mit meiner Computermaus arbeiten können. Für Menschen mit einer Sehbehinderung und für ältere Menschen ist es wichtig, dass sich die Schriftgröße mit Hilfe des Browsers vergrößern läßt. Für gehörlose Menschen ist es wichtig, dass es eine Textinformation als Alternative zur Audio-Dateien gibt.
Dies ist nur eine kleine Auswahl der Kriterien, die für ein barrierefreies Webdesign wichtig sind.

Nach dem obiges Gleichstellungsgesetz für behinderte in Kraft getreten ist, wurde eine Verordnung erlassen: die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik, kurz BITV, nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Hier wurden alle Kritieren niedergeschrieben die eine Webseite erfüllen muss, damit sie barrierefrei ist.

Seit 12.09.2011 gibt es die BITV 2.0. Das bedeutet, die Verordnung wurde überarbeitet und aktualisiert.

Markus Lemcke, Geschäftsführer des Unternehmens Marlem-Software, beschäftigt sich seit dem Jahr 2000 mit barrierefreier Software-Entwicklung und barrierefreies Webdesign. Lemcke ist selbst körperbehindert und weiss wie wichtig die Nutzung der EDV für behinderte Menschen ist um eine berufliche Aufgabe zu finden.

Deswegen bietet Lemcke mit seinem Unternehmen Marlem-Software barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 an. Ganz besonders freut sich Lemcke über Aufträge aus dem Schwabenland, weil es hier noch sehr viel Nachholbedarf gib in Sachen barrierefreies Webdesign.

Kontakt:
Marlem-Software
Markus Lemcke
Adolf-Damschke-Str. 25/42
72770 Reutlingen
TEL: 07121/504458
E-MAIL: info@marlem-software.de
Webseite: barrierefreies Webdesign, Suchmaschinenoptimierung