Wie viel Schutz braucht man eigentlich? Berufsunfähigkeit gezielt absichern

Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf, ärztlich nachgewiesen, dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Es geht im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit hier also eng umrissen um die konkrete Unfähigkeit, dem jeweiligen Beruf nachzugehen.
Versichert ist dabei der zuletzt und nicht der zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns ausgeübte Beruf. Der Versicherte muss nachweisen, dass er entweder sechs Monate lang durchgängig berufsunfähig war oder voraussichtlich mehr als sechs Monate lang berufsunfähig sein wird. In älteren Verträgen beträgt dieser Prognosezeitraum häufig noch bis zu drei Jahren.
Allenfalls der Verweis auf vergleichbare Berufe, die jedoch aufgrund Ausbildung und Erfahrung zumutbar sein müssen, ist nach den Bedingungen mancher Versicherungsunternehmen möglich. Dies setzt aber voraus, dass der Erkrankte den anderen Job trotz seiner gesundheitlichen Einschränkung ausüben kann. Im Fachjargon wird das als „abstrakte Verweisung“ bezeichnet, eine gefährliche Klippe. Sie ermöglicht es dem Versicherer, Rentenzahlungen zu verweigern, wenn er meint, der Versicherte könne zwar nicht mehr den zuletzt ausgeübten, dafür aber irgendeinen anderen zumutbaren Beruf ergreifen. Ob es in diesem Beruf freie Stellen gibt, braucht den Versicherer nicht zu interessieren.
In rund einem Drittel der aktuell verkauften Tarife behalten sich die Versicherer das Recht auf eine abstrakte Verweisung vor.

Berufsunfähigkeit gezielt absichern
Der Weg zum besten Vertrag
Dagmar Hühne
Verbraucherzentrale NRW

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Statistisch wurde in der Vergangenheit jeder vierte Arbeitnehmer vor Erreichen der Altersrente erwerbsgemindert.
Und berufsunfähig wird man – weil dies nur am ausgeübten Beruf hängt – noch weitaus schneller.
Schützen kann man sich dagegen kaum, allenfalls finanziell absichern. Doch gerade hier klaffen oft gravierende Lücken. Zwar haben alle Arbeitnehmer nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen über die gesetzliche Rentenversicherung einen Invaliditätsschutz, doch der – da sind sich alle Experten einig – reicht nicht. Selbst bei Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente ersetzt diese bei einem gut verdienenden Angestellten gerade mal ein Viertel seines Bruttogehalts.

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