Endlich Gesetze zur verschärften Regulierung des Bankwesens

Fünf Jahre nach Ausbruch der internationalen Finanzkrise und des Zusammenbruchs der Lehmann-Bank werden nun endlich vom Deutschen Bundestag die ersten Gesetze zur verschärften Regulierung des Bankwesens beschlossen. Die Verabschiedung weiterführender Gesetze steht bevor, erläutert Dr. jur. Lutz WERNER, Herausgeber des Finanzportals www.Anleger-Beteiligungen.de sowie des www.Investoren-Brief.de.

Diese Regulierungen dienen unter anderem „zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten“ (so eine etwas umständliche Gesetzesformulierung).

Diese Regulierungen der Banken sind aber auch für Anleger, Investoren und Unternehmen – ja, für die gesamte Wirtschaft – von grundsätzlicher Bedeutung.

1. Vorbereitung zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
Zukünftig werden Kreditinstitute verpflichtet, Pläne für ihre Sanierung zur erarbeiten und an Plänen zur ihrer Abwicklung mitzuwirken. Grund ist die starke Verflechtung der Finanzwirtschaft untereinander und ihre Bedeutung für die Gesamtwirtschaft. Ein EU-Richtlinienentwurf sieht solche Pläne vor. Der Sanierungsplan hat zum Ziel, die Widerstandfähigkeit des Kreditinstituts oder der Finanzgruppe in künftigen Krisensituationen zu stärken. Kreditinstitute sollen Maßnahmen in organisatorischer und geschäftspolitischer Hinsicht treffen müssen, um eine Krise möglichst schnell, effektiv und aus eigener Kraft bewältigen zu können.

2. Abtrennung riskanter Eigengeschäfte der Banken
Große Banken werden gezwungen, den Eigenhandel in rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch selbständige Einheiten auszulagern. Es betrifft Großbanken, wenn ihre riskanten Geschäfte 100 Mrd. € oder 20 % der Bilanzsumme übersteigen. Nach früheren Angaben könnte dies in Europa auf ca. zehn Institute zutreffen. Die Deutsche Bank hat schon angekündigt, ihren Eigenhandel auszugliedern bzw. aufzugeben.

3. Neue Strafvorschriften für Vorstandsmitglieder
Nach ursprünglichen Gesetzesvorschlägen drohen Vorständen bis zu fünf Jahre Haft, wenn sie gegen wesentliche Pflichten im Risikomanagement verstoßen. Diese geplante Regelung war heftig umstritten. Deshalb wurde das Gesetz im letzten Moment entschärft: Geschäftsleiter von Kreditinstituten und Versicherern können sich nur dann strafbar machen, wenn sie gegen eine vollziehbare Anordnung der Finanzaufsichtsbehörde BaFin verstoßen.

4. Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften
Damit sich die Finanzkrise nicht wiederholt, sollen die Banken mehr und qualitativ höherwertiges Eigenkapital vorhalten, um schlechte Zeiten besser durchstehen zu können. Beides hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel III) im Dezember 2010 empfohlen. Mit einer europäischen Richtlinie sollen diese Empfehlungen umgesetzt werden. Das deutsche Recht wird entsprechend dort korrigiert, wo es das geänderte europäische Recht erfordert. Dabei geht es um die Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditinstituten an die unterschiedlichen Kapitalpuffer sowie Sanktionen bei Verstößen.

5. Verbot des Anteilverkaufs von Hedgefonds an Privatanleger
Anteile an den als riskant eingestuften Hedgefonds dürfen nicht mehr an Privatanleger verkauft werden. Zudem müssen Hedgefonds künftig Eigenkapital nachweisen, aber auch eine ausreichende Qualifikation ihrer Manager. Das zusammen ist Teil des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie.

6. Einführung einer neuen Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft
Der Bundestag hat das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (nicht zu verwechseln mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Es erlaubt die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft. Damit sollen Missbräuche im heutigen Investmentsteuerrecht eingeschränkt werden.

7. Europäische Bankenunion
Ein entscheidender Beitrag zur Überwindung der Finanzkrise soll eine Bankenunion sein. Sie soll die Finanzaufsicht, die Einlagensicherung und die Abwicklung maroder Banken in einer Hand, nämlich bei der Europäischen Zentralbank (andere schlagen dafür die Europäische Kommission oder eine neue selbständige Institution vor) zusammenfassen. Aber der Teufel steckt noch im Detail (besonders umstritten ist auch die Zuständigkeit für die Abwicklung einer Bank – national oder europäisch?). Vieles ist umstritten und soll vor und auf dem nächsten EU-Gipfel Ende Juni weiter beraten werden.