Lebensversicherung: Darauf sollten Sie achten

Eine Lebensversicherung zählt nach wie vor zu einer sicheren Absicherung für Versicherte und ihre Angehörigen. Während bei der Risikolebensversicherung nur dann eine Auszahlung erfolgt, wenn der Versicherungsfall eintritt, bauen sich Verbraucher mit einer Kapitallebensversicherung langfristig ein finanzielles Polster für das Rentenalter auf. Mehr zum Thema finden Sie auch bei http://www.finanzen.de. Bei der Auszahlung gibt es dennoch einige Dinge zu beachten.

Risikolebensversicherung: Finanzieller Schutz für Hinterbliebene
Gerade für Familien stellt die Risikolebensversicherung eine wichtige Absicherung dar. Denn stirbt der Hauptverdiener, kommen auf die Hinterbliebenen große finanzielle Probleme zu. Hat sich die Familie dann noch für den Hausbau entschieden, kann der Tod des geliebten Menschen auch den finanziellen Ruin bedeuten. Haben Betroffene jedoch mit einer Risikolebensversicherung vorgesorgt, fallen sie zumindest aus wirtschaftlicher Sicht in ein Sicherheitsnetz. Kommt es zum Tod des Versicherten, zahlt eine Risikolebensversicherung eine vereinbarte Versicherungssumme aus. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, muss die Versicherung auch nicht leisten.

Mit einer Kapitallebensversicherung zusätzlich für das Alter vorsorgen
Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung profitieren die Versicherten auch dann, wenn es nicht zum Todesfall kommt. Denn neben der Absicherung der Hinterbliebenen bietet eine Kapitallebensversicherung zudem den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Da der Versicherte dafür Sparkapital aufbauen muss, fallen die Beiträge für diese Lebensversicherung im Vergleich zur Risikolebensversicherung etwas höher aus. Kunden wissen bereits zu Vertragsbeginn, wie hoch ihre Auszahlung nach Ende der Vertragslaufzeit mindestens sein wird. Denn das Sparkapital wird mit dem Garantiezins von 1,75 Prozent (Stand Juni 2013) verzinst.

Auszahlung der Lebensversicherung von Überschüssen abhängig
Wie hoch die Auszahlung genau ausfällt, hängt auch davon ab, wie gut der Versicherer wirtschaftet. An den Überschüssen werden die Versicherten beteiligt, sodass die tatsächliche Auszahlungssumme deutlich über der garantierten liegen kann. Jedoch ist eine genaue Aussage schwierig, da viele Faktoren die Wirtschaftlichkeit einer Gesellschaft beeinflussen. Tritt bei einer Kapitallebensversicherung der Versicherungsfall durch den Tod des Versicherungsnehmers nicht ein, wird den Kunden zum Vertragsende eine Einmalzahlung ausgezahlt.

Versteuerung der Auszahlung der Lebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung muss die Einmalzahlung versteuert werden. Die eingezahlten Beiträge werden dazu von der Auszahlungssumme abgezogen. Auf die verbliebende Differenz muss dann die Einkommenssteuer gezahlt werden. Lief die Kapitallebensversicherung jedoch über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren und erfolgte die Auszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen vor dem vollendeten 60. Lebensjahr), müssen nur auf die Hälfe der Summe Steuern gezahlt werden.