Behörde: Nächtliche Kaninchenjagd während der Aufzuchtzeit ist "Eigenverantwortung" der Jäger

An diesem Wochenende veranstaltet die Jagdgenossenschaft des rheinhessischen Ockenheim im Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) eine "größere Kaninchenbejagung". Im lokalen Amtsblatt wird die Bevölkerung um Verständnis gebeten, da auch in den Abend- und Nachtstunden gejagt werde.

Wildtierschutz Deutschland hat hierzu bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde in Ingelheim und der Oberen Jagdbehörde in Neustadt /Weinstraße nachgefragt. Schließlich findet diese Jagd während einer Zeit statt, in welcher viele Tiere noch ihrem Brutgeschäft oder der Aufzucht der Jungtiere nachgehen, so auch die Wildkaninchen.

Bei der Unteren Jagdbehörde wird uns bestätigt, dass hierzu sogar eine Genehmigung zur Jagd mit Scheinwerfern und aus dem Fahrzeug heraus erteilt wurde. Alles entspreche den aktuellen Gesetzen und Jagdverordnungen, so auch die Obere Jagdbehörde. Auf unseren Einwand, dass es gerade in der Dämmerung und während der Nacht, auch unter Einsatz von Suchscheinwerfern, nicht ausgeschlossen werden könne, dass Elterntiere, die noch zur Aufzucht ihrer Jungtiere erforderlich seien, getötet werden, hieß es lapidar "man vertraue auf die Eigenverantwortung der Jäger".

Was hat es mit Eigenverantwortung zu tun, wenn der Jagdvorsteher während der Zeit, in welcher Jungtiere aufgezogen werden, zu einer groß angelegten Jagd aufruft? Wo ist die Eigenverantwortung der Jäger, wenn sie während der Brut- und Setzzeit großräumig des Nachts mit Scheinwerfern aus Kraftfahrzeugen heraus Kaninchen jagen und ganze Reviere beunruhigen. Ricken mit ihren Kitzen, Fuchsfamilien, Fasanen, vielleicht das letzte Rebhuhn?

Und was hat es mit der Verantwortung einer Behörde auf sich, die willfährig jedem Antragsteller zu jeder Zeit und in der Regel ohne weitere Prüfung die im Gesetz vorgesehene "Einzelfallerlaubnis" zur Jagd aus dem Kraftfahrzeug und mit Scheinwerfer genehmigt? Warum traut sich die Behörde nicht, ihren Ermessensspielraum geltend zu machen und zumindest auf einen späteren Jagdtermin hinzuwirken. Dann, wenn man davon ausgehen kann, dass die Jungtiere selbständig ohne ihre Eltern zurechtkommen?

Was alleine zählt, sind die Interessen der Landwirtschaft und der Jäger. Zumindest die der erstgenannten Gruppe könnten auch wesentlich früher oder später im Jahr bedient werden. Eine Abwägung mit dem entstehenden Tierleid scheint grundsätzlich nicht stattzufinden. Unseres Erachtens gehen hier sowohl die Behörden als auch der Gesetzgeber - in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz - grob fahrlässig mit ihren eigenen Gesetzen um. Diese fordern nämlich auch die Schonung von Elterntieren, die für die Aufzucht ihrer Jungen erforderlich sind.

Durch die Genehmigung der Scheinwerferbejagung im Juni werden unseres Erachtens absehbare Verstöße gegen diese Gesetzesregelung stillschweigend geduldet - auch wenn sich die angesprochenen Institutionen mit der "Eigenverantwortung der Jäger" herausreden.

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz
Am Goldberg 5

55435 Gau-Algesheim
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E-Mail: lovis.kauertz@gmail.com
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