Existenzgründung in Österreich: Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich

Vor der Unternehmensgründung sollte darüber entschieden werden, ob es sich bei dem zu gründenden Unternehmen um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handeln sollte. Diese unterscheiden sich vor allem in der Haftungsform und in der Besteuerung.

Was charakterisiert Personengesellschaften?

Die OG oder „offene Gesellschaft“ besteht mindestens aus zwei Gesellschaftern, welche beide unmittelbar und persönlich, auch mit Eigenvermögen, für Schulden der Gesellschaft haften.

Zur Gründung wird ein Gesellschaftervertrag zwischen den an der Gesellschaft beteiligten Parteien abgeschlossen. Dieser ist generell formlos und kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Im Gesellschaftervertrag sollten die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter wiedergegeben werden, sowie Vereinbarungen über die Geschäftsführung, über das Vorgehen im Falle des Verscheidens oder des verfrühten Ausscheidens eines Gesellschafters.

Die KG oder Kommanditgesellschaft besteht ebenfalls aus mindestens zwei Gesellschaftern. Mindestens einer der Gesellschafter ist unbeschränkt für Schulden haftbar, auch mit seinem Privatvermögen. Dieser Gesellschafter wird Komplementär genannt.

Der Kommanditist dahingegen haftet lediglich mit seiner Kapitaleinlage, darf dafür aber nicht an der Geschäftsführung beteiligt werden und muss nicht über laufende Vorgänge in der Gesellschaft informiert werden. Ansonsten ist die Kommanditgesellschaft wie eine offene Gesellschaft geregelt, mit der Ausnahme des Kommanditisten.

Kapitalgesellschaften: die GmbH und die AG

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, und die Aktiengesellschaft, die AG.

Beide Unternehmensformen sind eher für größere Unternehmen geeignet, da Kapitaleinlagen geleistet werden müssen und der Gesellschaftsvertrag notariatsaktpflichtig und damit mit höheren Kosten als dem bloßen Eintrag ins Firmenbuch verbunden ist.

Bei Gründung einer GmbH in Österreich ist eine Mindestkapitaleinlage von 35.000 € nötig. Dieses Kapital ist durch Stammeinlagen der Gesellschafter aufzubringen.

Die AG oder Aktiengesellschaft braucht ein Grundkapital von mindestens 70.000 € und wird durch die Zeichnung der Aktien von den an der Gesellschaft beteiligten Aktionären aufgebracht. So „haftet“ jeder Aktionär im Prinzip mit seinen Aktien: werden diese wertlos, hat er seine Kapitaleinlage verloren.

Fazit: Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich

Der Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften besteht vor allem in der unterschiedlichen Finanzierung und in der Haftungsform der Gesellschafter beider Unternehmensmodelle.

So können Personengesellschaften ohne nötige Kapitaleinlagen gegründet werden. Das verringert die Gründungskosten und macht die Aufnahme einer betrieblichen Aktivität auch ohne großes Kapital möglich.

Außerdem haften, mit Ausnahme des Kommanditisten, bei den Personengesellschaften die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen. Allerdings ist das Geschäftsvolumen von Personengesellschaften in der Regel nicht so hoch wie das Geschäftsvolumen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder sogar Aktiengesellschaften. Daher werden auch mögliche Verluste in der Regel nicht so hoch wie bei Kapitalgesellschaften ausfallen, was auch gleichzeitig bedeutet, dass eine Personengesellschaft nicht für große, risikoreiche Unternehmen geeignet ist.

Auch bei der Besteuerung gibt es Unterschiede: bei Personengesellschaften wird die Besteuerung über den Gewinnanteil der Gesellschafter über die Einkommenssteuer abgeführt. Kapitalgesellschaften dahingegen unterliegen der Körperschaftssteuer, da es sich um juristische Personen handelt.

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