Hersteller werden reagieren

Der Markt für gebrauchte Software-Lizenzen entwickelt sich

Hamburg/Aachen, 18.April 2013.- Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Oracle gegen Usedsoft ist im Softwaremarkt einiges passiert. Das Urteil wird immer noch von einigen großen Softwareherstellern kritisch betrachtet und der Bundesgerichtshof hat die Verhandlung zu diesem Thema verschoben. Doch wie sehen die Prognosen des Softwaremarktes nach dem Urteil aus?

Mit der neuen Rechtsprechung wird es auf dem Softwaremarkt einige Veränderungen geben. Nun, da es auch erlaubt ist, gebrauchte Softwarelizenzen zu verkaufen, werden die Softwarehersteller einen Schritt zum Selbsterhalt machen müssen. Während man noch mit dem Programmieren einer neuen Software und dem anschließendem Verkauf große Gewinne erzielen konnte, ist nun das Risiko von Verlust zu spüren. Die Firmen werden andere Strategien finden, worauf sich die Anwender einstellen müssen.
Das Programmieren einer Software nimmt viel Zeit in Aufwand, aber viel weniger Zeit, als es die anschließende Wartung beanspruchen würde. Bei vielen Softwarelebenszyklen befindet sich der Aufwand der Wartung zwischen 80 und 90%, wobei hier drei verschiedene Arten von Wartungen angewendet werden (korrektive Wartung, perfektionierende Wartung und adaptive Wartung). Da die Hersteller Verluste im Verkauf einbüßen müssen, werden möglicherweise die Kosten in den Wartungen erhöht. Auch ohne das Urteil haben die Hersteller mit dem Warten Geld verdienen können, nach dem Urteil ist damit zu rechnen, daß sie die verlorenen Gewinne durch die Wartungsverträge ausgleichen, was die Kosten für die Anwender nach dem Erwerb der Software steigern wird.
Eine weitere Möglichkeit die Verluste des Verkaufs von gebrauchter Softwarelizenzen auszugleichen, wäre das sogenannte SaaS-Modell, Software as a Service. Bei diesem Verfahren wird die Software nicht verkauft, sondern lediglich als Service für die Benutzer zur Verfügung gestellt. Die Benutzer oder Firmen „mieten“ quasi die Software und greifen auf dem Server des Herstellers bzw. Eigentümers der Software zu. Damit wird die Software gar nicht erst verkauft. Bereits im Jahre 2010 lagen die Einnahmen des SaaS-Modells weltweit bei ca 10 Mrd. US-Dollar. Somit hatte das sogenannte SaaS-Modell bereits vor dem Urteil einen relativ starken Marktanteil, der noch weiter steigen wird.
Die Softwarehersteller werden einige Zeit auf die Unsicherheit beim Verbraucher setzen, werden aber schnell eine andere Taktik anwenden, um auch in Zukunft hohe Gewinne sichern zu können. Das SaaS-Modell wird weiter entwickelt und von mehreren Firmen angeboten werden. Die Hersteller, die ihre Software weiterhin verkaufen, werden die Wartungskosten ein wenig erhöhen, um die Verluste durch gebrauchte Softwarelizenzen wieder auszugleichen. Sicher ist aber, dass die Softwareproduzenten den Verbrauchern Ihre Rechte nach dem EuGH Urteil nicht freiwillig mitteilen werden.
So wird noch einige Zeit vergehen, bis alle Verbraucher über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeklärt sind und sich der eigenen Rechte im Klaren sind. Bis dahin werden die Softwarehersteller noch versuchen, die Software auf gewohntem Wege in der europäischen Union zu verkaufen.

Roadshow »Gebrauchte Software: Potential oder Konflikt«
Verschiedene Rechtsanwälte und Software-Spezialisten konnte die susensoftware GmbH gewinnen, um in diesem Jahr in vier Städten eine Roadshow, die unter dem Motto »Gebrauchte Software: Potential oder Konflikt« zu veranstalten. Die Juristen werden die aktuelle Rechtsprechung erklären und Herr Susen wird Lizenzübertragungen von Microsoft und SAP in der täglichen Praxis erläutern. Die Teilnehmer haben in der Podiumsdiskussion Gelegenheit eigene Anforderungen vorzustellen und von allen Experten eine konkrete Stellungnahme zu erfahren.
In den Städten Hamburg, Köln, Mannheim und München werden jeweils mindestens zwei Juristen und zwei weitere Fachleute zur Stellungnahme zur Verfügung stehen.
Die Teilnahmegebühr beläuft sich auf 106 Euro. Die erste Veranstaltung ist am 28.Mai 2013 und beginnt um 9.00 Uhr.
Hintergrund
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3.Juli 2012 dürfen Lizenznehmer nun gebrauchte Software verkaufen. Laut der richter- lichen Entscheidung ist der zweite Käufer einer Software- Nutzungslizenz der rechtmäßige Erwerber einer Programmkopie. Als Voraussetzung muss die Lizenz dem Erwerber durch den Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und Zahlung eines Preises überlassen worden sein. Auf der Roadshow erfahren Sie welche Rechte und Pflichten beim Kauf bzw. Verkauf gebrauchter Software zu beachten sind.
Quelle:
http://roadshow.susensoftware.de/

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