Mehr Legalität im Bereich des Video-Streamings

Die momentane Lage des Video-Streamings ist bedenklich:

Illegale Portale wie kinox.to ziehen den Großteil aller Streaming-Nutzer an und stellen Inhalte zur Verfügung, an denen sie keine Rechte haben. Dabei ist das Angebot im Vergleich zu dem legaler Dienste beachtlich groß: Sogar aktuelle Kinofilme und Serien, die gerade im Free-TV laufen, kann man hier jederzeit abrufen. Schließlich missachten illegale Plattformen sämtliche Rechte: Das Uploaden von Filmmaterial ohne Zustimmung durch den Urheber ist ein Verstoß gegen das "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" (§ 19a UrhG), welches aber nur dem Urheber zusteht ( laut §15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG). Auch halten sich illegale Plattformen nicht an die im Rahmen der Filmverwertung festgesetzten "Verwertungsfenster", die klar vor geben, in welchen Zeiträumen ein Film etwa im Kino präsentiert oder auch online zum Streaming-Verleih angeboten werden darf. So bieten sie Filme an, die eigentlich zu diesem Zeitpunkt nur im Kino oder im Free-TV laufen dürften.

Ungünstigerweise gibt es noch keine eindeutige Rechtsprechung, ob die Nutzung illegaler Plattformen auch starfbar ist. Es geht um die Paragraphen 16, 53 Abs. 1 und 44a UrhG. Bei der Interpretation dieser Gesetze ist es momentan fraglich, ob ein Stream als Download gilt oder eine rechtlich zulässige Privatkopie darstellt. Außerdem ist fraglich, ob das Material illegaler Plattformen eindeutigerweise als "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" gesehen werden kann. Bis diese Fragen nicht geklärt sind, ist die Stream-Nutzung eine juristische Grauzone.

Darüber hinaus stellen sich die Ermittlungen gegen die Inhaber solcher Plattformen als schwierig heraus- etwa im Fall kino.to hat es sechs Jahre gedauert, bis eine zielführende Fährte letztendlich zu Verurteilungen führen konnte. Die Server standen irgendwo auf der Insel Tongo, der Hoster gab keine Daten der Domain-Nutzer preis, die Verantwortlichen waren nur schwer aufzufinden. Bis also solche Plattformen verboten werden, sind schwierige Ermittlungsprozesse zu tätigen und erst eine eindeutige Rechtsprechung auch in Bezug auf die Nutzung solcher illegalen Plattformen würde etwas bewirken.

Bis es soweit ist, liegt die Zukunft des Filme-Streamings in den Händen der Nutzer:
Diese haben die Möglichkeit sich -trozt der Tatsache, dass sie möglicherweise nicht strafbar handeln und wahrscheinlich nie dafür belangt werden- bewusst für legale Anbieter zu entscheiden. Deren Angebot ist aufgrund rechtlicher Einschränkungen zwar nicht so umfangreich und die Inhalte sind kostenpflichtig, da die legalen Anbieter die Rechte von den Urhebern gekauft haben und sich refinanzieren müssen. Aber nur bei steigender Nachfrage werden sich legale Anbieter schnell weiter entwickeln und dem Nutzer attraktiver gegenübertreten können. Auch die Urheber werden auf diese Weise geachtet und erhalten für den Konsum ihrer Kunstwerke eine entsprechende Vergütung. Während illegales Streaming langfristig für einen wirtschaftlichen Zusammenbruch der Filmindustrie sorgen könnte, da die eigentlichen Filmverwertungsmöglichkeiten wie Kino und Filmdatenträgerverleih aufgrund der attraktiven Möglichkeit des illegalen Streamings immer mehr in den Hintergrund rücken und keinen Gewinn mehr in die Kassen spülen, führt die Nutzung legaler Plattformen zu einer "angemessenen Vergütung", wie sie übrigens auch im Sinne des § 32 UrhG ist. Wahre Film-Fans sollten sich daher für legale Streaming-Dienste wie LOVEFiLM, maxdome, videoload oder WATCHEVER entscheiden- wobei diese Dienste nur einige Beispiele sind. Die Anbietervielfalt wird wachsen, sobald es genug Nachfrage gibt. Das ist der momentan mögliche Weg, das Film-Streaming zu legalisieren.

Sebastian Frei
Email: sfrei.affiliat@gmail.com
Website: www.filmestreamen.net

10.04.2013: | |