Vertragssprache und Vertragsstrafe IT-Recht für Fortgeschrittene Workshop für den 6. plentymarkets Online-Händler-Kongress 201

Vertragssprache und Vertragsstrafe

IT-Recht für Fortgeschrittene

Workshop für den 6. plentymarkets Online-Händler-Kongress 2013 am 2. März 2013 im Kongress Palais Kassel, anmeldepflichtig!

Das ist kein Anfänger-Seminar. Der Vortrag wendet sich an größere und große Onlinehändler, die mindestens schon 5 Jahre erfolgreich am Markt tätig sind. Es geht um den gewinnbringenden Einsatz des Wirtschaftsguts Recht und um die Optimierung juristischer Prozesse im Unternehmen: Reklamation, Unterlassung, Rechtsstreit.

http://www.plentymarkets.eu/online-haendler-kongress/

Begriffe oder Schlagwörter wie “Abmahnung”, “rechtssichere AGB” oder “Rechtstexte mit Haftung und Garantie” habe ich bei der Themenbeschreibung absichtlich vermieden. Zum Teil, weil ich sie als Workshop-Ankündigung nicht mehr hören kann (“Abmahnung”); zum Teil auch, weil ich die eine oder andere Werbung à la “Rechtssicherheit mit Garantie und Haftung” für nicht ganz deckungsgleich zum damit angesprochenen Problemkreis halte. So verhindern “rechtssichere AGB” keine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung oder wegen schlicht anderer Rechtsauffassung darüber, was “rechtssicher” ist.

Was rechtssicher ist, entscheidet am Ende das Gericht. Es kommt meiner Ansicht nach auch weniger auf die Frage an, ob eine AGB-Klausel nun abmahnsicher ist oder nicht, als vielmehr darauf, wer die Kosten für die Beantwortung dieser Frage bezahlt. Und das ist meistens der Verwender solcher Klauseln, auf welchem Wege auch immer. Die interessante Frage ist demgegenüber, ob man überhaupt vermeiden kann, dass die Rechtssicherfrage gestellt wird, oder ob es aus wirtschaftlichen Gründen eine generalisierbare Antwort auf diese Frage gibt, die möglicherweise sogar kostenschonend ist.

Das Thema “Recht als Wirtschaftsgut” versucht sich all diesen Herausforderungen zu stellen. Mir sagte einmal ein Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen außerhalb des Protokolls: “Rechtssichere AGB im Onlinehandel, das gibt es doch gar nicht!“. Eine herausfordernde These für all die, die sich für Rechtssicherheit und Abmahnschutz bemühen. Auf welchem Weg auch immer.

Herzliche Einladung zu meinem Seminar!

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

http://rawentzel.wordpress.com/2013/02/04/vertragssprache-und-vertragsst...

http://www.onlinehandelsrecht.de/