Wenn Soldaten Kinder bekommen

Der Eintritt in die Bundeswehr, als Zeit- oder Berufssoldat, findet meist in einer Lebensphase statt, in der eine Familiengründung noch in weiter Ferne liegt. Dies ändert sich mit dem Älterwerden und nicht selten entstehen Beziehungen auch innerhalb der Truppe, die ja schon längst keine reine Männerdomäne ist.

Mit Fragen des Krankenversicherungsschutz beschäftigt sich ein Soldat in der Regel bei Diensteintritt und dann lange Zeit nicht mehr, denn die unentgeldliche truppenärztliche Versorgung ist als fester Bestandteil der Soldatenversorgung nicht nur kostenfrei, sondern auch frei von jeglicher Mitgestaltungsmöglichkeit bezogen auf den Inhalt der Absicherung. Man ist versorgt und braucht sich um nichts weiter zu kümmern, und das Ganze kostenlos.

Wird der Soldat/die Soldatin nun aber Vater/Mutter stellt sich die Frage der Krankenversicherung des Kindes.

Wichtig zu wissen:

Kinder von Soldaten fallen nicht unter die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Sie haben allerdings einen Beihilfeanspruch gegen den Bund in Höhe von 80%. Im Klartext bedeutet dies, dass Kinder von Soldaten zwar nicht wie der Soldat selbst zu 100 % über den Bund krankenversichert sind, aber immerhin zu 80%. Es fehlt demnach Versicherungsschutz über 20% der Krankheitskosten.

Die Mehrzahl aller Zeitsoldaten und nahezu alle Berufssoldaten sind bei einer privaten Krankenversicherung pflegeversichert in Verbindung mit einer Anwartschaft, die den Eintritt ohne Gesundheitsprüfung in eine private Restkostenversicherung NACH DIENSTZEITENDE garantiert. Neugeborene Kinder können nun bei dem Unternehmen (Restkosten-) versichert werden, bei dem schon die Pflegeversicherung und Anwartschaft besteht. Hier besteht ein Nachversicherungsrecht, was besonders dann wertvoll ist, wenn Kinder nicht gesund zur Welt kommen, sondern direkt behandlungsbedürftig sind. Das Unternehmen, wo der Soldat seine Pflegeversicherung und Anwartschaft unterhält, MUSS das Kind nun auch (Restkosten-) versichern egal ob das Kind gesund oder krank geboren wird. Liegen keine Erkrankungen vor kann ein Kind auch bei einem anderen privaten Unternehmen versichert werden als der Hauptversicherte.

Häufig hat man die Wahl:

In vielen Fällen ist ein Elternteil Angehöriger der Truppe und der andere Teil außerhalb der Bundeswehr beschäftigt. Als Angestellter in der privaten Wirtschaft sind ca. 90 % aller deutschen in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Eltern mit einer solchen, sehr häufig vorkommenden Ausgangssituation haben nun die Wahl: Soll das Kind zu 20% privat versichert werden und der 80% Beihilfeanspruch genutzt werden ? Oder soll das Kind in die gesetzliche Versicherung des anderen Elternteils und die Beihilfe ungenutzt bleiben ?

Aus Sicht der Kostenbelastung ist meistens die gesetzliche Krankenversicherung die günstigste Wahl, denn ein Kind kann in der gesetzlichen Krankenversicherung eines Elternteils in der Regel kostenlos mitversichert werden. Günstiger geht es natürlich nicht.

Der Umfang des Versicherungsschutzes ist allerdings in der privaten Versicherung besser. Bei Krankenhausaufenthalten hat man Anspruch auf Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer und wird privatärztlich behandelt. Einschränkungen bei den ambulanten Leistungen gibt es auch nicht, ganz im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen. Leistungen für die heute so häufig anfallenden kieferorthopädischen Behandlungen (Zahnspange ) sind bei einer privaten Versicherung ebenfalls deutlich komfortabler abgesichert. Hierfür fallen monatlich bei der Continentale Versicherung 37,12 EUR an Beitrag an.

Alternativ kann aber auch die kostenfreie Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung des Nicht-Soldaten-Elternteils genutzt werden und für das Kind eine private Zusatzversicherung als Ergänzung des nicht immer optimalen Kassenschutzes gewählt werden. Sinnvolle Pakete, die den partiell trotzdem gegebenen Beihilfeanspruch mit einbeziehen, gibt es schon für unter 5 EUR Beitrag im Monat.

Mit welchen Hürden müssen Sie rechnen:
Häufig tun sich private Krankenversicherer bei der Versicherung von Bundeswehrangehörigen schwer. Mitunter fehlt hier auch schlichtweg die Erfahrung mit derartigen Fällen und insbesondere mit beihilfespezifischen Besonderheiten. In der Folge kommt es nicht selten zu langen Bearbeitungszeiten oder auch falschen Auskünften. Die Continentale Versicherung a.G. als Empfehlungspartner der FÖG des deutschen Bundeswehrverbandes bietet bei der Versicherung von Kindern von Soldaten, kompetente Hilfe und unterstützt die Soldaten bei der Einrichtung eines passgenauen und preisoptimierten Versicherungsschutzes.

Hier wird Ihnen geholfen:
Die Continentale Krankenversicherung, vertreten durch das Internetportal www.versicherungen-bundeswehr.de ist als Empfehlungspartner der FÖG des deutschen Bundeswehrverbandes schon seit über 50 Jahren Spezialist in Sachen Krankenversicherungschutz für Soldaten und deren Angehörige. Durch jahrelange Erfahrung in der Beratung von Soldaten stellen hier Herr Czwikla und sein Team in Hannover die fundierte und faire Beratung und passgenaue Absicherung von Soldaten sicher. Dieser Service wird selbstverständlich regionsübergreifend für alle deutschen Soldaten angeboten.
Ziel des Unternehmens ist es, Soldaten mit sehr kurzen Reaktionszeiten zu einem preisgünstigen und vor allem sachlich korrektem Krankenversicherungsschutz zu verhelfen.
Die Nähe zum deutschen Bundeswehrverband stellt hier einen fairen und kompetenten Umgang mit Kunden aus dem Kreise der Bundeswehr sicher und ist zudem immer auf dem aktuellen Stand der laufenden Gesetzgebung.
Mit der konsequenten Einbindung moderner, elektronischer Medien stellt das Unternehmen sicher, dass Angehörige der Bundeswehr schnell und unbürokratisch, auch fernab des Wohnortes oder der Heimat, alle Fragen bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherung klären können. Die Interseite ist zudem technisch so ausgerichtet, dass sie sogar vom Smartphone aus bequem bedient werden kann.

Kontaktdaten:
Continentale Versicherung
Czwikla & Team GmbH
Rathenaustraße 9
30159Hannover
Tel: 0511 / 515121-51
Fax: 0511 / 515121-53
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www.versicherungen-bundeswehr.de
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