Vorherige Überprüfung des Mietvertrages sinnvoll

Mietverträge sind in der Regel die rechtliche Grundlage für ein langjähriges Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Entsprechend wichtig ist der Mietvertrag, denn hier werden die wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten, die die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter festlegen, geregelt. Dass Vermieter oftmals Klauseln in diesem Vertrag unterbringen, die für den Mieter zum Nachteil sein können, wissen viele. Dem vorzubeugen und zu wissen, worauf man sich einlässt, ist demnach sehr sinnvoll. Hierzu trägt eine vorherige Überprüfung des Vertrages durch einen Rechtsanwalt bei. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen erklären, warum das wichtig ist.

Mit einem Rechtsanwalt auf der sicheren Seite

Mietverträge bestehen aus Klauseln, die oftmals zum Vorteil des Vermieters und zum Nachteil des Mieters gestaltet sind. So können schlechte Gewährleistungsregelungen bei Mietmängeln eingetragen sein oder sogenannte Endrenovierungsklauseln bestehen. Auch Haustiere können ausgeschlossen werden. Dem lässt sich präventiv nur vorbeugen, indem ein Rechtsanwalt vorher eine Prüfung des Mietvertrages durchführt. Ist dieser auf den Bereich Mietrecht spezialisiert, kennt er die genauen Fallstricke eines Mietvertrages und kann optimal beraten, bevor man diesen rechtsgültig unterzeichnet. Er weiß, welche Klauseln unwirksam sind und zum Nachteil des Mieters und welche vonseiten des Vermieters zulässig sind. Nach sorgfältiger Prüfung kann der Mietvertrag mit gutem Gewissen unterzeichnet und die Wohnung bezogen werden.

Für ausführliche Informationen zum Thema und zu sämtlichen weiteren Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt
Ansprechpartner:
Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter
Marktstraße 8
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: +49 03838 / 25 71 10
Telefax: +49 03838 / 25 71 15
E-Mail: rae@dobiasch-richter.de
Homepage: www.dobiasch-richter.de

12.02.2013: | | |