Tipps zum unternehmerisch geführten Tagesgeldkonto

(ddp direct) tagesgeldvergleich.com informiert: Tagesgeldkonten, heute in aller Munde, waren ursprünglich im Firmenkundengeschäft der Banken angesiedelt. Als Kapitalanlage für Privatanleger wurden Tagesgelder erst sehr viel später populär. Tagesgelder spielen in der Finanzplanung und der Kassenhaltung der Unternehmen eine wesentliche Rolle. Sie stellen sicher, dass Gelder bis zu Fälligkeitsterminen von Rechnungen nicht unverzinst auf dem Girokonto liegen.

Tagesgeld macht Kassenhaltung rentierlicher
Unternehmen stehen kontinuierlich in der Situation, dass offene Rechnungen beglichen werden müssen. Kleinere Beträge werden direkt vom Girokonto gezahlt, bei größeren Summen wäre es betriebswirtschaftlich unsinnig, diesen Betrag bis zur Fälligkeit auf dem Girokonto zu belassen, weshalb sich hier das Tagesgeldkonto anbietet. Denn Termingelder sind bei längerfristigen Zahlungszielen interessant, bergen aber auch eine Krux. Termingelder werden nicht auf einen bestimmten Tag abgeschlossen, sondern für einen bestimmten Zeitraum. Selten kann die Laufzeit für ein Termingeld auf den Tag genau auf das Fälligkeitsdatum der jeweiligen Rechnung abgestimmt werden. In diesem Fall müsste das Termingeld kurzfristiger angelegt werden und bis zur Rechnungsbegleichung dann wieder, ohne Erträge zu erwirtschaften, auf dem Girokonto zwischengeparkt werden. Tagesgelder haben demgegenüber den Vorteil, dass sie jederzeit ohne vorherige Kündigung zur Verfügung stehen. Hier unterscheiden sie sich auch von herkömmlichen Sparbüchern, die eine Verfügung von nur 2.000 Euro innerhalb von 30 Tagen zulassen. Für darüber hinausgehende Beträge werden Strafzinsen in Rechnung gestellt. Tagesgeldkonten sind aus der Finanzplanung eines Unternehmens nicht wegzudenken. Neben den oben angeführten Verwendungszwecken sind sie zu Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen auch geeignet, darüber solange Rückstellungen für langfristige Zahlungen aufzubauen, bis der Kapitalmarkt im Bereich festverzinslicher Anlagen wieder attraktivere Konditionen bietet, wie auf www.tagesgeldvergleich.com/tagesgeld-fuer-geschaeftskunden näher ausgeführt wird.

Bei Personengesellschaften Trennung zwischen privatem und firmenbezogenem Konto beachten
Für Kapitalgesellschaften stellt sich die Frage nach Trennung zwischen privatem und gesellschaftlichem Vermögen nicht. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Kontoeröffnung eindeutig. Bei Gewerbetreibenden, die als Personengesellschaft firmieren, und Freiberuflern ist die Rechtslage eine andere. Die Kontoeröffnung erfolgt auf Namen und Rechnung des Firmeninhabers. Aus steuerlichen Gründen sind die getrennten Konten absolut notwendig. Grund ist, dass die Zinserträge aus privatem Vermögen nur der Einkommensteuer unterliegen. Erhält ein Gewerbetreibender Zinserträge, so unterliegen diese gegebenenfalls auch der Gewerbesteuer. Würden die Konten nicht getrennt geführt, würde auch auf die privaten Zinsen Gewerbesteuer erhoben werden, da diese auf das Firmenvermögen angerechnet werden. Das Finanzamt unterstellt hier immer den für den Steuerpflichtigen ungünstigeren Fall.

Zinsen müssen in der GuV berücksichtigt werden
Das Tagesgeld schlägt sich als Betriebsvermögen auch in der Buchführung und gegebenenfalls in der Bilanzierung nieder. Wird ein Tagesgeldkonto eröffnet und das Guthaben vom Girokonto auf das Tagesgeldkonto gebucht, ist dies allerdings eine gewinnneutrale Umschichtung, in der Bilanz ein schlichter Aktivtausch. Anders verhält es sich mit den Zinsen. Diese werden in einem Standardkontenrahmen auf dem Konto 2650 ??" sonstige Zinsen, ähnliche Erträge ??" verbucht und unterliegen in voller Höhe der Steuerpflicht.

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