Praxisgebühr sorgte für hohen Verwaltungsaufwand bei zweifelhaftem Nutzen

(ddp direct) Unverständnis bei den Patienten, ?"rger und Aufwand in den Arztpraxen und dazu nicht mal die gesteckten Ziele erreicht: Die Praxisgebühr ist in allen Bereichen durchgefallen und wird zu Recht gestoppt, urteilt die Privtärztliche Verrechnungstelle (PVS) Baden-Württemberg.

„Immer wieder sorgten die zehn Euro Praxisgebühr, die Patienten beim Arztbesuch pro Quartal zu zahlen hatten, für ?"rger und Diskussionen in den Arztpraxen“, berichtet Michael Ahrens, Geschäftsführer der PVS Baden-Württemberg. Bei einer reinen Vorsorgeuntersuchung war sie nicht fällig, bei jeder weiteren Untersuchung schon. Beim zweiten Arztbesuch im Quartal musste der Patient sie nicht zahlen, war das neue Quartal schon angebrochen, musste der Arzt erneut zehn Euro kassieren. Bei Patienten stieß das nicht immer auf Verständnis und für Arztpraxen aber auch für die Kostenträger entstand unnötiger Verwaltungsaufwand. „Zudem hat die Praxisgebühr nicht einmal ihren geplanten Zweck erfüllt“, urteilt der PVS-Geschäftsführer. „Die Zahl der Arztbesuche ist durch die Gebühr keineswegs zurückgegangen.“ Die PVS Baden-Württemberg begrüße deshalb ausdrücklich den einhelligen Beschluss des Bundestages, das gescheiterte Modell Praxisgebühr zum 1. Januar des kommenden Jahres wieder abzuschaffen, erklärte Ahrens.

Wenn es darum gehe, die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen besser zu steuern, müssten wirkungsvollere Instrumente entwickelt werden. Die Praxisgebühr jedenfalls habe sich als völlig ungeeignet erwiesen. „Wenn wir fordern, dass sich Patienten innerhalb des Solidarsystems Krankenkasse verantwortungsbewusst verhalten sollen, dann müssen wir für mehr Transparenz sorgen“, sagt Michael Ahrens. Die nötige Kostentransparenz aber ist im System der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht vorgesehen. Der PVS Verband beispielsweise hat deshalb gemeinsam mit dem Gesundheitsökonomen Dr. Thomas Drabinski und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ein neues Versorgungsmodell entwickelt. Das „Gesundheitskonto mit Solidargutschrift“ (www.solidargutschrift.de) verbindet eine sozial verträgliche Eigenbeteiligung der Patienten an den Behandlungskosten mit einer impliziten Kostenerstattung. Voraussetzung dafür ist Kostentransparenz bei allen Einzelleistungen.

„Zweifellos brauchen wir Steuerungselemente, um die medizinische Versorgung langfristig auf einem hohen Niveau zu sichern“, so PVS-Geschäftsführer Ahrens. Die in ihren Zielen gescheiterte Praxisgebühr hat diese Diskussion erneut auf die Tagesordnung gebracht.

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