Was steckt hinter den Statistiken?

2011 ist die Zahl der Inobhutnahmen durch Jugendämter weiter gestiegen Im Jahr 2011 haben die Jugendämter in Deutschland 38 500 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren 6 % mehr als 2010, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Zahl der Inobhutnahmen ist gegenüber 2007 (28 200 Inobhutnahmen) um 36 % gestiegen..
Die meisten (28 100 oder 73 %) der in Obhut genommenen jungen Menschen lebten vor der Inobhutnahme bei ihren Eltern oder einem Elternteil.
Für 10 400 (27 %) der jungen Menschen wurde eine Erziehung außerhalb des eigenen Elternhauses eingeleitet, zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. In 4 700 (12 %) Fällen bekamen stationäre Hilfe, beispielsweise in einem Krankenhaus oder der Psychiatrie. Nur 15 800 junge Menschen (41 %) kehrten nach der Inobhutnahme zu den Sorgeberechtigten zurück.

Sorgerechtsverfahren 2011

Die Anrufungen des Gerichts verzeichnen einen minimalen Rückgang von 16 252 (2010) auf 15 824 (2012). Eine Anrufung des Gerichts erfolgt, wenn die Inobhutnahme der Kinder ohne Zustimmung des(r) Sorgeberechtigten erfolgte. Die Gerichte wiesen 3110 Anträge zurück. Dies bedeutet, dass 3110 Inobhutnahmen durch das Jugendamt unberechtigt waren (also Illegal).
Schaut man sich die Aufgliederungen nach Gründen an, so muss man davon ausgehen, dass bei maximal 25% eine akute Gefährdung des Kindeswohls angenommen werden konnte, die ein direktes Eingreifen seitens des Jugendamts rechtfertigte. In den meisten Fällen jedoch lag allenfalls eine potentielle Gefährdung vor, die auch mit milderen Maßnahmen hätten angegangen werden können. Die Hilfeleistungen, die ja nach §1966 BGB Vorrang haben, sind im gleichen Zeitraum nur um 4% gestiegen. 2011 waren sie sogar rückläufig. Im Vergleich zur Zunahme an Inobhutnahmen (36%) ist das geradezu erschütternd.
Das Bundesamt für Statistik definiert Inobhutnahme wie folgt:
„Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer – beispielsweise der Polizei oder von Erzieherinnen und Erziehern – in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, zum Beispiel in einem Heim.“

Was bedeutet Kurzfristig?

Laut Statistik aus dem Jahre 2010 lag die Dauer von Gerichtsverfahren bei 10 Monaten für die 1. Instanz. Oft muss aber erst eine höhere Instanz angerufen werden, bevor ein übereilt oder willkürlich entnommenes Kind zurück gegeben wird. Bedenkt man die daraus resultierenden Schäden für das Kind und die Familie – fehlen einem die Worte. Kinder sind Menschen! Haben die Verantwortlichen in den Ämtern das vergessen, oder ist es ihnen einfach egal.

Quellenmaterial: Statistisches Bundesamt (DESTATIS)
Weitere wichtige Informationen zu Thema finden Betroffene unter www.kindersindmenschen.com