Die Besonderheiten beim Sehtest im Auswahlverfahren der Polizei

An die zukünftigen Polizeibeamten bei der Polizei ,der Bundespolizei und die Beamten beim Zoll werden besondere Anforderungen an die Sehleistungen bei der Polizei gestellt.Die wichtigsten Fakten sind hier zusammengetragen worden.Beachten Sie bitte,daß diese Regelungen in jedem Bundesland untereinander etwas abweichen können.Änderungen  können jederzeit durch die untersuchende Behörden vollzogen werden.Für die Bewerber gilt,daß das  dienstliche Tragen von Kontaktlinsen im Dienst unzulässig ist.Liegt eine Rot-Grün-Blindheit vor ist eine Einstellung ausgeschlossen.Liegt ein fehlerhaftes räumliches Sehen vor ist eine Einstellung in den Polizeidienst ebenfalls ausgeschlossen.Immer häufiger lassen sich Personen mit Fehlsichtigkeit an den Augen operieren.Nach einer Laseroperation zur Korrektur der Fehlsichtigkeit ist i. A. eine Wartezeit von einem Jahr erforderlich.Es ist auch nach dem operativen Eingriff ein augenärztliches  Attest über die aktuelle Sehleistung vorzulegen.Der Polizeiarzt wird das Ergebnis nochmals beurteilen.Besondere Anforderungen werden an die Dämmerungssehschärfe und die Blendungsempfindlichkeit gestellt.Die Sehschärfe ohne Sehhilfe muss für unter 20jährige mindestens 50% (0,5) auf jedem Auge sein.Die Sehschärfe für über 20jährige muss mindestens 30% (0,3) auf jedem Auge sein.Bei der Dioptrinzahl gibt es für Kurzsichtige keine Einschränkung.Für Weitsichtige darf die Dioptrinzahl höchstens +2,5 dpt. betragen.Die korrigierte Sehschärfe darf auf dem sehstärkeren Auge nicht weniger als 1,0 (100%) sein.Die korrigierte Sehschärfe des anderen Auge darf nicht weniger als 0,8 (80%) betragen.Für Träger einer Brille oder von Kontaktlinsen muss ein augenärztlicher Befundbericht auf eigene Kosten erstellt und schon bei der Bewerbung an die Polizei eingereicht werden.Der Augenarzt muss dabei die Sehleistung und Sehschärfe für die Ferne ohne Glas und mit Glas feststellen.Dann die Sehschärfe für die Nähe nach Korrektur z.B. mittels der Nieden-Tafeln.Desweiteren muss der Augenarzt den Farbensinn ,z.B. mit dem Ishihara-Test feststellen.Zusätzlich noch  das räumliche Sehen,das Dämmerungssehen und die Blendempfindlichkeit.Die Polizeibehörden haben ein entsprechendes Formblatt für die augenärztliche Befunderhebung vorliegen,welches der Bewerber dem Augenarzt vorlegen soll.

Wir empfehlen allen Bewerbern,sich rechtzeitig um diesen augenärztlichen Befund zu bemühen.Dann kann auch die Ausbildung bei der Polizei starten,vorausgesetzt, daß Sie die verschiedenen Einstellungstest der Polizei bestanden haben.Bei diesen Tests der Polizei im Auswahlverfahren der Polizei sollten die Teilnehmer sich frühzeitig und intensiv vorbereiten.Hier stehen neben Büchern zur Auffrischung der Schulkenntnisse auch Seminare der GEPAV zur Verfügung.
Firma: GEPAV Personalauswahlverfahren
Ansprechpartner: Herr Achim Dupke
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20.10.2012: