Zahnarztstempel im Bonusheft ist auch für Gebissträger bares Geld wert

Wer sich bei seinem Zahnarzt für 2012 noch keinen Stempel fürs Bonusheft geholt hat, sollte dies bis zum Jahresende in die Tat umsetzen und sich einen Kontrolltermin geben lassen.

Der Stempel im Bonusheft ist bares Geld wert. Dies gilt für Kinder ab dem zwölften Lebensjahr genauso wie für Träger der “dritten Zähne”, so die Techniker Krankenkasse in Niedersachsen.

Wer mit dem Bonusheft nachweisen kann, dass er mindestens einmal pro Jahr bei der Vorsorge war, bekommt von seiner Krankenkasse weitaus höhere Festzuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Darum ist es wichtig, sich jeden Zahnarztbesuch im Bonusheft bestätigen zu lassen.

Erwachsene sollten einmal im Jahr zum Check-up gehen, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zweimal pro Jahr. Nach Vollendung des zwölften Lebensjahres werden die Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft eingetragen.

Die wenigsten Gebissträger wissen, dass auch sie zweimal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose “Inspektion” ihrer Zahnprothese haben. Die TK empfiehlt den Trägern von Voll- oder Teilprothesen, die jährliche Vorsorgeuntersuchung im Bonusheft eintragen zu lassen. Wenn dann mal eine Reparatur der “Dritten” oder eine neue Vollprothese fällig ist, kann es von der Kasse einen höheren Zuschuss geben.

Nur wer die lückenlose Vorsorge während der letzten fünf Jahre belegen kann, verringert seinen Eigenanteil von 50 auf 40 Prozent.

“Nach zehn Jahren beträgt der Eigenanteil sogar nur noch 35 Prozent”, erklärt Ulrike Fieback von der TK in Niedersachsen.

“Für den Zahn-Check-up entfällt übrigens auch die Praxisgebühr”.


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