Abmahnung Schulenberg und Schenk - Nazi Sky - Die Rückkehr des Bösen!

Abmahnung Schulenberg und Schenk - Nazi Sky - Die Rückkehr des Bösen!: Die Kanzlei Schulenberg und Schenk geht derzeit im Rahmen einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, den Film - Nazi Sky - Die Rückkehr des Bösen! unerlaubt im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.

In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von in der Regel 1298,00 Euro eingefordert.

So eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg und Schenk wegen - Nazi Sky - Die Rückkehr des Bösen! sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Der Empfänger (http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-schulenberg-und-schenk) des Schreibens muss in jedem Fall auf die Abmahnung reagieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Forderung in vollem Umfang nachgekommen werden muss. Es besteht durchaus die Möglichkeit, die Schulenberg und Schenk Abmahnung bzw. deren Forderung kritisch zu prüfen und ggf. zurückzuweisen.

Ziel einer Verteidigung gegen die Schulenberg und Schenk Abmahnung wegen - Nazi Sky - Die Rückkehr des Bösen! ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben.

Was es im Zusammenhang mit der Abmahnung zu beachten gibt, lesen Sie in folgendem Blogbeitrag: http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-schulenberg-und-schenk-nazi-sky-die...

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