Leuchtende Haarfarbentrends für den Herbst 2012

Kastanien, leuchtende, farbenprächtige Blätter und kühlere Tage – das sind deutliche Anzeichen für die herbstliche Jahreszeit. Zwar ist sie noch nicht da, aber sie wird ganz sicher kommen und sich von ihrer besten Seite zeigen. Dann brechen die gemütlichen Tage an und auch farblich geht es für die Haare wieder in Richtung Herbsttöne. Über die Trends im Herbst 2012 informiert das Haarstudio Heidi Lang aus Stuttgart.

Farbakzente, die zum Herbst passen

Der Herbst gilt als eine der schönsten Jahreszeiten. Das Rauschen der Blätter lädt zum Spaziergang ein und man macht es sich wieder gemütlich. Die im Sommer dominierenden, kräftigen, frischen Farben rücken in den Hintergrund und weichen Braun- und Rottönen in allen Nuancen. Gleiches gilt auch für die Haarfarbe. Braune Töne wie Marone, Nugat, Haselnuss, Kastanie, Schokolade oder Karamell sorgen für glänzendes und umschmeichelndes Haar und geben einen herbstlichen Look. Auch Rottöne wie Kupfer odere mittlere Blondtöne sind als Haarfarbe gern gesehen. Besonders für hellere Hauttöne sind sie geeignet, da dunkle Brauntöne sonst blass erscheinen lassen. Auch ein Mix aus Braun- und Rottönen steht den Haaren gut. Kupferfarben in Kombination mit Nugat oder Kastanientönen sorgen für effektvolle Akzente. Wahlweise kann man Strähnchen einsetzen oder auch zu Komplettfärbungen greifen. Wichtig zu beachten ist, dass nicht jede Farbe den Typ perfekt unterstreicht. Sehr blasse Hauttypen sollten nicht zu sehr dunkeln Brauntönen greifen, sondern eher sanftere wählen. Bei einem eher dunklen Teint sind hellere Farbtöne hervorragend geeignet. Ein Friseur berät kompetent über sämtliche Möglichkeiten, die so farbenreich sind, wie der Herbst selbst.

Für ausführliche Informationen steht das Haarstudio Heidi Lang aus Stuttgart jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt
Haarstudio Heidi Lang
Damen- und Herrensalon
Ansprechpartnerin: Heidi Lang
Bernsteinstr. 122
70619 Stuttgart
Tel.: 0711 443105
Homepage: www.stuttgart-haarstudio.de

17.09.2012: | | |