Abmahnung CGM Rechtsanwaltsgesellschaft - Eisblume Für Immer

Die ruhige und sanfte Stimmung, die die Berliner Rockband Eisblume verströmt, vergeht schnell, wenn eine Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-cgm-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh)im Briefkasten liegt. In dem vorliegenden Fall geht der Rechteinhaber unter Zuhilfenahme der Kanzlei CGM gegen das unerlaubte Downloadangebot des Musikwerkes - Eisblume Für Immer – vor und fordert im Rahmen einer Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages.

So eine Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist muss auf die Forderung nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung reagiert werden. Mit der Abgabe dieser Erklärung, verpflichtet sich der Abgemahnte, das gerügte Verhalten zu beenden und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen.

Mit der fristgerechten Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Das bedeutet, dass es nicht nur reicht, die in der CGM Abmahnung angezeigte Rechtsverletzung an Eisblume Für Immer zu beenden, sondern es weiterführend erforderlich ist, dass vertraglich geregelt wird, die Rechtsverletzung nicht mehr zu begehen.

Die wenigsten Empfänger solch einer CGM Abmahnung wegen Eisblume für Immer werden sich darüber im Klaren sein, dass sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung getrost bei Seite legen können, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht. So eine Unterlassungserklärung kann weiter und enger gefasst werden. Der Gesetzgeber hat lediglich grob vorgegeben, was mindestens in so eine Unterlassungserklärung hineingehört.

In der CGM Abmahnung (http://www.dr-abmahnung.de/anwaltskanzleien/cgm-rechtsanwaltsgesellschaf...) wegen Eisblume Für Immer geht es jedoch auch um Geld. Auch gegen diesen Teil der Forderung gibt es Gegenargumente. Ziel einer Gegenwehr ist es, die Abmahnung zu prüfen und falls möglich, den Betrag zu reduzieren. Welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, dazu berät Sie Dr. Wachs im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. Sie erreichen die Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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