Abmahnung Waldorf Frommer – Usher Looking 4 Myself - Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer – Usher Looking 4 Myself: Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer (http://abwehr-abmahnung.com/) geht derzeit im Rahmen einer sogenannten Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gegen die unerlaubte Verbreitung des Musikwerkes Usher Looking 4 Myself vor. Auftraggeber der Abmahnung ist das Unternehmen Sony Music Entertainment Germany GmbH. Dem Internetanschlussinhaber wird vorgeworfen, das Musikwerk in einem Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum Download bereitgestellt zu haben.

Die Forderung der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Usher Looking 4 Myself besteht aus zwei Teilen:
1. Der Forderung nach einer Unterlassungserklärung
2. Der Aufforderung zur Zahlung eines Geldbetrages.

Gegen solch eine Abmahnung gibt es die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen. Ungeprüft sollte den Forderungen, die in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Usher Looking 4 Myself geltend gemacht werden, nicht nachgekommen werden.

So eine Gegenwehr besteht aus der Prüfunf der Abmahnung und einer Verhandlungsaufnahme mit der Gegenseite. Eine Abwehr oder ein Einspruch gegen die Forderung aus der Abmahnung wird in erster Linie außergerichtlich vollzogen. Wer sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzt, der muss dieses nicht vor Gericht tun. Es besteht in diesem zivilrechtlichen Rahmen durchaus die Möglichkeit, mit dem Rechteinhaber über die Kanzlei Waldorf in Verhandlungen zu treten.

Wenn auch Sie mit so einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen Usher Looking 4 Myself belastet werden, dann können Sie sich gerne in unserer kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch erreichen. Für das erste Telefonat mit Dr. Wachs fallen noch keine Kosten an.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Blogbeitrag: (http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-waldorf-frommer).

Sie erreichen unsere Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte