Führungswechsel bei der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Die Schleswig-Holsteinische Notarkammer hat einen neuen Präsidenten. Rechtsanwalt und Notar Hartmut Ahl aus Meldorf wurde vom Kammervorstand gewählt und hat das Amt am 01. August 2012 von Rechtsanwalt und Notar Gerd-Walter Jung übernommen, der nach einer mehr als achtjährigen Amtszeit aus dem Präsidentenamt ausgeschieden ist.

Der Fachanwalt für Familienrecht Hartmut Ahl ist seit 1993 Vorstandsmitglied und war seit 2003 Vizepräsident der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vorstands der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Ahl ist bereits seit 1977 als Rechtsanwalt und seit 1979 als Notar zugelassen. Neben der Arbeit in seiner Kanzlei in Meldorf engagiert sich Ahl unter anderem seit vielen Jahren in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Seine Mandanten, die Kollegen und die Behörden schätzen ihn wegen der gewissenhaften und integeren Ausübung seines Berufs.

Das neu gewählte Präsidium der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer besteht aus: Präsident Rechtsanwalt und Notar Hartmut Ahl aus Meldorf, Vizepräsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Claus Cornelius aus Kiel, Schatzmeister Rechtsanwalt und Notar Stefan Koch aus Flensburg und Schriftführer Rechtsanwalt und Notar Andreas Kühnelt aus Kiel.

Die Schleswig-Holsteinische Notarkammer berät ihre derzeit ca. 800 Mitglieder in Fragen der Berufspflichten und überwacht deren Einhaltung. Zum Wohle ihrer Mitglieder und der Bevölkerung arbeitet sie eng mit der Dienst- und Disziplinaraufsicht beim Landgericht und Oberlandesgericht zusammen. Durch Fortbildungsveranstaltungen und Rundschreiben hält sie ihre Mitglieder stets über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden. Die Geschäftsstelle der Kammer ist am Sitz des Oberlandesgerichtes in Schleswig eingerichtet.

Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.

Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden vom Staat ernannt, sorgen für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und betreuen den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Sie beraten und belehren die Parteien und helfen bei der Formulierung von Verträgen.

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