Für die GEMA haben EuGH-Urteile keine Gültigkeit

Für die GEMA haben EuGH-Urteile keine Gültigkeit

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat für die deutsche Rechteverwertungsgesellschaft GEMA anscheinend keine Bedeutung.

In diesem Fall ging es um eine Klage eines italienischen Zahnarztes gegen die italienische Schwesterorganisation der GEMA.

Der Zahnarzt sollte Gebühren bezahlen, weil in seiner Praxis angeblich öffentlich Musik aufgeführt wird.

Der Europäische Gerichtshof gab dem Arzt recht.

Die GEMA lehnt nun aber ab, das Urteil auch für Deutschland anzuerkennen. Denn es handelte sich ihrer Ansicht nach um einen italienischen Fall, dessen Öffentlichkeitsbegriff auf das deutsche Urheberrecht nicht anwendbar sei.

Tatsächlich ist das Urteil auf die Praxis hierzulande auch nicht explizit eingegangen.

Nach Ansicht von Rechtsexperten gilt das Wort des EuGH in der Sache hierzulande aber sehr wohl, denn die deutschen Gerichte sind verpflichtet, sich bei der Auslegung von unbestimmten Begriffen wie dem der Öffentlichkeit an die Rechtsprechung auf europäischer Ebene zu halten.

Dies bedeute, dass therapeutische Praxen nicht verpflichtet sind, Gebühren an die GEMA zu zahlen.


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