Warnung: Neue Trojaner-Varianten im Umlauf

Warnung: Neue Trojaner-Varianten im Umlauf

Aktuell erhalten einige Internetnutzer E-Mails mit Forderungen für nie bestellte Elektrogeräte bekannter Marken, oder Mahnungen von Versandhäusern mit einer ZIP-Datei im Anhang.

Oft wird die Einschaltung eines Inkasso-Büros angedroht um die angeblichen Forderungen von mehreren tausend Euro einzutreiben.

Eine weitere neue E-Mail-Variante:

Es werden Straßenbauarbeiten angekündigt, bei denen das Wasser abgestellt würde. Man solle ein Formular ausfüllen, um “die geplanten Arbeiten nicht zu stören”.

Charakteristisch ist nicht nur der Anhang, sondern auch, dass die E-Mails von den unterschiedlichsten kryptischen, häufig auch privaten Absenderadressen stammen. Angeblich wurden sie im Namen eines real existierenden Unternehmens versandt.

Häufig sind jedoch die in der Mail genannten Unternehmensadressen fehlerhaft. Die Absender der Mails verwenden bewusst bekannte Unternehmensnamen, um so die angeschriebenen Verbraucher zum Öffnen des Anhangs zu animieren.

Trojaner werden aber nicht nur durch den Versand von E-Mails mit infiziertem Anhang verbreitet, sondern auch über manipulierte Webseiten. Trojaner können sich beispielsweise in Werbebannern verbergen, die auf einer Internetseite eingeblendet werden.

Hat man einen solchen Trojaner auf dem Rechner, erhält man zum Beispiel Nachrichten mit einer Abmahnung für angeblich illegal aus dem Internet herunter geladene Filme von der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.).oder der GEMA.

In diesem Fall öffnet sich eine Meldung in einem Pop-up-Fenster, dass der Computer gesperrt sei. Es werden Normen aus dem Strafgesetzbuch zitiert unter Verweis auf dort angedrohte Freiheitsstrafen oder Bußgelder. Zur Freigabe soll ein “Lösegeld” über Zahlsysteme wie Ukash oder Paysafe bezahlt werden.

Diese Online Bezahl-Dienste werden für solche Machenschaften genutzt, da sie anonym sind und die transferierten Gelder nicht zurückgeholt werden können. Auch die bereits seit längerem bekannten BKA- und Bundespolizei-Trojaner verwenden diese “Lösegeld-Trojaner”.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, bei einer erhaltenen E-Mail den ZIP-Anhang in keinem Fall zu öffnen, ansonsten aktiviert man den Trojaner, also eine Schadsoftware.

Diese kann die Daten auf den Rechner ausspähen. Üblicherweise nutzen Betrüger solche Programme, um Rechner fernzusteuern, sensible Daten auszukundschaften oder zu verschlüsseln. Vorsicht walten lassen sollte man auch bei Mails von unklaren und undefinierbaren Absendern.

“Solche E-Mails sollte man am besten gleich löschen”, so der dringende Rat von Martina Totz von der Verbraucherzentrale. Sie rät Betroffenen außerdem, nicht zu antworten und die Mail am besten gleich in den Ordner “Trash” (Papierkorb) zu verschieben.

Die in der Mail genannten Forderungen müssen nicht bezahlt werden. Auch wenn der Text auf den Anhang verweist, sollte man sich nicht dazu verleiten lassen, Anhänge oder Formulare unbekannter Absender zu öffnen. Wer dennoch die zip-Datei geöffnet hat, sollte am besten einen Computerfachmann um Hilfe bitten. Das gleiche gilt auch, wenn man eine infizierte Webseite besucht und so einen Trojaner aktiviert hat.


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