Steuergesetz zur Förderung des Eigenkapitals von Dr. Horst Siegfried Werner zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung gefordert

Ein Steuergesetz zur Förderung der Eigenkapitalbildung in Unternehmen wird von Dr. Horst Siegfried Werner zur Erleichterung der Kapitalversorgung der Realwirtschaft angeregt: Der Staat müsse aus Allgemeinwohlgründen ein überragendes Interesse an einer guten Eigenkapital-Ausstattung der Unternehmen der Realwirtschaft haben, da dies zu mehr Investitionen, zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze und letztlich zu höheren Sozial- und Steuerabgaben führe. Den hohen Liquiditätsbeständen in Deutschland auf den Bank- und Festgeldkonten ( ca. Euro 5.000 Mrd. ) muß der Anreiz der Abwanderung in die Investmentspekulation und in die "Londoner Börsen-Spielcasinos" genommen und die steuerliche Umlenkung in die Realwirtschaft, sprich in die Produktions- und Diiestleistungsunternehmen veranlaßt werden. Die Finanzmarkttransaktionssteuer "steuert" die Wanderungsbewegungen des Kapitals nicht in die gewünschten Richtungen, sondern ist nur eine einfache Abschöpfungssteuer mit dem Risiko, dass Finanzmarkttransaktionen mit dem Großkapital in die Steueroasen abwandern. Ein Eigenkapital-Steuerförderungsgesetz hätte eine steuerlich positive Lenkungsfunktion mit einem Stopp der Abwanderung des Kapitals aus der Realwirtschaft und würde in der staatlichen Steuereinahmenbilanz ( Steuereinnahmen im Verhältnis zu Steuerausfällen ) positive Wirkungen zeitigen. Um Kapital im Lande zu halten ist nicht Steuerbestrafung, sondern Steuerbelohnung das bessere Mittel.

Der Finanzjurist Dr. Horst Siegfried Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) kritisiert deshalb fehlende steuerliche Eigenkapital-Hilfen für Unternehmen, welches sich jetzt in der Banken- und Kapitalmarktkrise mit der Kreditklemme- und Liquiditätsknappheit der Banken sehr nachteilig auswirkt. Steuerlich wurden immer nur Verluste ( z.B. Bauherrenmodelle, Schiffsfonds etc. ) bevorteilt, während die Eigenkapitalbildung seit Jahrzehnten steuerlich benachteiligt wurde. Eigenkapital kann immer nur aus bereits versteuertem Einkommen gebildet werden. Stattdessen sollte der Steuergesetzgeber auch die nominelle Eigenkapital-Zufuhr ( z. B. durch Kapitalerhöhung beim Stammkapital oder Gesellschaftskapital ) mit einer Absetzbarkeit in Höhe von festzulegenden Prozenten steuerlich bevorteilen: umgekehrt zu der früheren Regelung, nach der Unternehmer noch 1% Gesellschaftssteuer zahlen mußten, wenn sie bei der Kapitalgesellschaft das Eigenkapital erhöhten.

Wünschenswert wäre zur Förderung der Eigenkapital-Bildung ein Steuervorteils-Gesetz, wonach z.B. jede Bar-Kapitalerhöhung mit 10% des Eigenkapitalbetrages steuerlich geltend gemacht und abgesetzt werden kann. Hätte die Bundesrepublik ein solches Eigenkapital-Steuerförderungsgesetz, wäre die Eigenkapitalquote im Mittelstand nicht so schlecht, wie sie sich nun in der Krise als existenzbedrohend für viele KMU´s darstellt. Die negativen Wirkunge sind beispielhaft in Spanien, Italien und Griechenland zu erkennen, wo die Investitionstätigkeit der Unternehmen zur Überwindung der Rezession praktisch zusammengebrochen ist, da sich die Unternehmen dort auch nicht mehr über Kreditkapital von den maroden Banken mit Finanzierungsgeldern versorgen können.

Ein steuerliches Eigenkapital-Förderungsgesetz ist besser, als unmittelbar Unternehmen mit Milliarden Steuergeldern, Bürgschaften und Garantien oder gar "Verstaatlichungen" zu retten, weil diese Unternehmen über Jahre nicht das notwendige Eigenkapital mit Steueranreizen "angespart" haben. Gleichzeitig sollten die Vorschriften über die gesetzlichen Kapitalrücklagen verschärft werden. Fünf Prozent gesetzliche Kapitalrücklage sind - wie sich jetzt in der Krise zeigt - zu wenig. Die Situation in den PIGS-Staaten könnte auch Lehrbeispiele dafür werden, was man besser machen kann und wie man zukunftssicherer Kapitalströme nicht in die Papiergeldwelt, sondern in die Sachwirtschaftswelt lanziert bzw. lenkt.