Schimmelpilzbefall – Was ist Stand der Technik?

Der Verzicht auf Desinfektionsmittel kann teuer werden.

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob die begleitende Anwendung von Desinfektionsmitteln bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall in Innenräumen notwendig ist. Diese Diskussion ist hinfällig, da die Anwendung von Biozid-Produkten rechtlich geregelt ist. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Desinfektionsgegner bei allen möglichen Gegebenheiten behaupten: „Desinfektion ist nicht Stand der Technik.” Bei dieser Behauptung wird jedoch nicht beachtet, dass der Verzicht auf Desinfektion in vielen Fällen gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen und unangenehme Folgen für den Auftragnehmer haben kann. JatiProducts gestattet sich hierzu folgende Hinweise:

„Mit der Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag wird automatisch auch Teil C Vertragsbestandteil und ist z. B. für die Beurteilung maßgebend, wann ein Baumangel vorliegt. Entsprechen also beispielsweise bestimmte Bauleistungen nicht den DIN-Normen der VOB/C, liegt regelmäßig eine nicht vertragsgemäße und fachlich nicht den Regeln der Baukunst entsprechende Herstellung vor.” (Quelle: www.anwalt.de)

Nachfolgende Zitate aus dem Kommentar zur VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18363 - Maler- und Lackiererarbeiten - Beschichtungen:

Unter Punkt 3.4 heißt es: „Organischer Bewuchs auf Altbeschichtungen ist biozid vorzubehandeln und zu entfernen.”
„Auf Innenbeschichtungen kann organischer Bewuchs durch Schimmelpilze, auf Außenbeschichtungen zusätzlich durch Algen, Flechten und Moose auftreten. Dieser Bewuchs ist vor der Überholungsbeschichtung zu entfernen... Im Innenbereich sind die betroffenen Flächen zu desinfizieren...”

Unter Punkt 4.2.17 ist nachzulesen: „Biozides Vorbehandeln von organischem Bewuchs und Entfernen von Algen- und Pilzbefall sowie Leistungen zum Schutz der Oberflächen gegen Algen-, Pilz- und Insektenbefall.”
„... Der Auftragnehmer sollte den Auftraggeber bei vorhandenem Bewuchs darauf hinweisen, dass diese Vorarbeiten und die biozide Ausrüstung in Bezug auf die örtlichen Bedingungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.”

Parallel hierzu wird im Kommentar zur VOB Teil C auch auf die BFS-Merkblätter hingewiesen, nach denen organischer Bewuchs chemisch vorzubehandeln ist. Nach eigenem Bekunden beschreiben die BFS-Merkblätter den Stand der Technik und dienen als fachliche Grundlage auch für Sachverständige, Planer und Architekten.

JatiProducts weist darauf hin, dass Desinfektion immer nur ein Bestandteil einer fachgerechten Schimmelpilzsanierung ist und grundsätzlich immer Ursachenbeseitigung, weitestgehende Entfernung des abgetöteten Schimmels, Rückbau bei Bedarf, Feinreinigung und abschließende Sanierungskontrolle durchzuführen sind.

Zusammenfassend ist klar geregelt, dass immer dann, wenn die VOB/B Bestandteil des Bauvertrages ist und Schimmelpilzbefall vorliegt, der Verzicht auf ein geeignetes Desinfektionsmittel bedeutet, dass nicht vertragsgemäß und fachlich nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend gearbeitet wurde. Bekanntlich liegt auch dann ein Mangel vor, wenn es an der Ausführung an sich nichts zu bemängeln gibt.

Auf den Punkt gebracht kann nach Kenntnis dieser Regelwerke, Normen und Merkblätter abschließend festgehalten werden: „Desinfektion als Bestandteil einer fachgerechten Schimmelpilzsanierung entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und auch dem Stand der Technik.”

Dies zeigt einmal mehr, dass der Sinn und Zweck sowie die Funktion und Einsatzgebiete von Desinfektionsmitteln offensichtlich noch nicht ausreichend bekannt sind und noch mehr Transparenz geschaffen und der Markt informiert werden muss. Dieser Aufforderung kommt JatiProducts gerne nach, da man dies von einem Lieferanten und Geschäftspartner erwarten darf.

Weitere Informationen mit den Links zu den BFS-Merkblättern, der Bezugsmöglichkeit des Kommentars zur VOB Teil C sowie zu anwalt.de finden Sie im Internet unter www.jatiproducts.de/stand-der-technik.html

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JatiProducts bietet eine umfassende Produktpalette zur Bekämpfung von Schimmelpilzbefall in Innenräumen auf Basis von Wasserstoffperoxid mit stabilisierenden Fruchtsäuren an. Mit Jati-Schimmelpilz-Entferner, Jati-Oberflächen-Entkeimer, Jati-Sporen-Vernichter, Jati-EstrichDämm-Desinfektion und Jati-2K-DesinfektionsSchaum findet man bei JatiProducts hochwirksame Produkte gegen Schimmelpilze, Sporen und Bakterien auf Oberflächen, in der Raumluft, in Dämmschichten unterhalb des Estrichs sowie in Hohlräumen. JatiProducts ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.