Entflechtung bzw. Zerschlagung von Banken zur Risikominimierung der Gemeinschaftsschulden durch die Bankenunion - von Dr. Werner

Die Entflechtung von Großbanken ist zur Absicherung von Schuldenrisiken des Staates nach Meinung von Dr. Horst Siegfried Werner unbedingt erforderlich und nicht nur eine europäische Bankenaufsicht mit einer einheitlichen Kontrolle der Kreditinstitute durch die EZB. Gemeinsame Aufsichts-Kontrolle und gemeinsame Haftung sind im Bankenbereich für den Steuerzahler allein als Absicherungsinstrument vor weiteren Bankenpleiten viel zu riskant. Im Rahmen der Kontrolle durch die EZB können „menschliche Fehler" unterlaufen, die dann den Staat und seine Bürger ( auch nachfolgende Generationen ) teuer zu stehen kommen. Deshalb muss mit der vereinbarten Bankenunion ein Entflechtungsgesetz gegen die systemrelevanten Banken einhergehen. Eine Pleite wie die HRE können und wollen sich die Steuerbürger nicht noch einmal leisten müssen.

Europa scheitert nicht am Euro ( so die irreführende Fehlbehauptung von Bundeskanzlerin Merkel ); Europa würde vielmehr an der Systemrelevanz seiner Banken scheitern. Die Gefährlichkeit ist in Griechenland zu erkennen. Dort hat jeder begriffen: Das Geld aus Europa bekommen die Banken und nicht die Menschen; genauso jetzt in Spanien. Anstatt die Banken und nicht die Menschen in die Insolvenz zu schicken, muss die Systemrelevanz von Bankinstituten durch gesetzgeberische Maßnahmen so zügig als möglich überwunden und beseitigt werden. Derzeit muß Europa gezwungener Maßen mit der Rettung seiner Bankhäuser leben ("too big to fail"), aber zukünftig muss die Systemrelevanz von Banken beseitigt und Großbanken müssen entflochten bzw. zerschlagen werden. Gesetzliche Beschränkungen sind derart zu implementieren, dass eine Systemrelevanz von Banken gar nicht mehr entstehen kann. Deshalb sind unverzügliche gesetzliche Vorbereitungen für einen Bankenstrukturwechsel zu treffen. Dazu reicht ein verordneter "Bankenstreßtest" mit anschließendem Beschluß zur Eigenkapitalerhöhung oder eine verschärfte Bankenaufsicht durch die EZB bei den Banken nicht aus. Die bisher mehrfach durchgeführten Streßtest bei den europäischen Banken haben ohnehin n i c h t s gebracht.

Wenn die Banken für das Geld- und Wirtschaftssystem aufgrund des heutigen Gesetzgebungsstandes in der Weise „systemrelevant“ sind, dass die Aufrechterhaltung dieses Systems nur zu Lasten der Beschäftigung und der Lebensqualität der Menschen ( Steuerbürger ) in ganz Europa mit Billionen von Euro bezahlbar ist, dann muss über eine Bankensystem-Strukturreform nachgedacht werden.

Wenn es zutrifft, dass die europäischen Bankenschulden und die sich daraus ergeben Risiken dreimal höher sind als die europäischen Staatsschulden, wie der Chef des IFO-Instituts Prof. Werner Sinn behauptet, dann können diese potentiellen Risiken nur durch ein Entflechtungsgesetz im Rahmen einer Novelle des Kartellrechts ( Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB ) beherrscht werden. Das würde bedeuten, daß Großbanken bei Überschreiten gewisser Größenordnungen zu zerschlagen und Geschäftsbereiche zu teilen und auszugliedern sind. Derartige Entflechtungsgesetze gibt es auch in den USA, wo entsprechende Überlegungen der Entflechtung von Banken und Versicherungen angestellt werden. Entsprechende Entflechtungen hat es in den USA früher bereits gegeben, z.B. wurde AT&T als Telekommunikationskonzern entflochten und Unternehmensteile mußten verkauft werden, da die Marktmacht zu groß geworden war. Anknüpfungspunkt für eine Entflechtung kann aber nicht nur die Marktmacht, sondern auch das (übrige) Schuldenrisiko für Staat und Bürger sein. Das Schuldenrisiko durch Großbanken bedroht den Eigentumsgehalt der Steuerbürger und Rentner gem. Art 14 Grundgesetz.