Mit Dr. Horst Siegfried Werner den Finanzbedarf im Unternehmen ermitteln und decken

Der Finanzbedarf in einem Unternehmen ergibt sich, erläutert Dr. Horst Siegfried Werner, aus dem Finanzbedarfsplan für die Abwicklung der laufenden Kosten inklusive Einkauf und Investition. Der Finanzbedarf ist im Liquiditätsplan und über die unbaren Aufwendungen in der Planbilanz zu ermitteln. Der Finanzbedarf unterscheidet sich in Dienstleistungsunternehmen sehr stark vom produzierenden Gewerbe oder von Handelsunternehmen. In Deinstleistungsunternehmen entfällt der Finanzbedarf für Material und Handelsware. Hier ist lediglich der Materialeinkauf für den Eigenbedarf eines Unternehmens erforderlich.

Den Finanzbedarf ermitteln, bedarf einer vorausschauendeen Betrachtungsweise nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip unter Einschluß unvorhergesehener Kosten und außerordentlicher Aufwendungen. Dabei sind Überlegungen darüber anzustellen, wie viel Kapital wird für z.B. eine Unternehmensgründung oder für ein Projekt oder für eine Auftragsvorfinanzierung benötigt ? Wie hoch sollte bei der Deckung des Kapitalbedarfs der Anteil des Eigenkapitals sein, um über eine cost-leverage-Effekt den geringstmöglichen Finanzierungsaufwand zu haben. Ferner ist zu prüfen, ob die Kapitalkosten für das eingesetzte Fremdkapital durch Umsatz und Ertrag verdient werden können. Hierzu ist eine realistische Umsatz- und Ertragsprognose anzustellen. Unter Berücksichtigung des betrieblichen Steueraufwandes kann dann der Finanzierungsbedarf festgestellt werden.

Soweit möglich, ist die Deckung des Finanzbedarfs aus einer Mischfinanzierung von Fremdkapital und Eigenkapital die günstigste und am wenigsten risikobehaftete Finanzierungs-Möglichkeit. Das Fremdkapital mit festen Finanzierungskosten ( = Zinsen ) kann durch Bankkredit oder durch private Nachrangdarlehen oder durch Inhaberschuldverschreibungen ( = Anleihen ) gedeckt werden. Der Eigenkapital-Anteil mit einer rein erfolgsabhängigen Gewinn- und Ausschüttungsvergütung ist über das Gesellschaftskapital ( z.B. Kommanditkapital, Stammkapital, Grundkapital etc. ) oder über stilles Beteiligungskapital oder Genussrechtskapital ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) als externes Kapital von Dritten abzudecken. Das externe Kapital kann als stimmrechtsloses Eigenkapital von Anlegern und Investoren über eine private Platzierung mit einem öffentlichen Beteiligungsangebot aufgenommen werden. Über das Eigenkapital entstehen keine fortlaufenden Kosten, sondern risikoärmere und nicht liquiditätsbelastende Gewinnverteilungen.