Das Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge ab dem 1.Juli 2012

Ab 1. Juli können Kfz-Halter zwei Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild fahren- abwechselnd.

Das neue Wechselkennzeichen (WKZ) macht’s möglich.

Überzeugende Vorteile sind nicht wirklich erkennbar.

Wichtig:

Ein Wechselkennzeichen kann immer nur für zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse verwendet werden:

Das heißt:

Es können entweder zwei Autos oder ein Auto und ein Wohnmobil, zwei Motorräder oder zwei Anhänger mit einem Wechselkennzeichen versehen werden.

Ein Auto und ein Anhänger sind dagegen nicht möglich. Auch ein Wechselkennzeichen für Auto und Motorrad geht nicht.

Auch mehr als zwei Fahrzeuge können nicht mit einem Wechselkennzeichen versehen werden.

Ebenso müssen die Abmessungen für das Kennzeichen an beiden Fahrzeugen gleich sein.

Denken Sie daran, dass Sie für beide Fahrzeuge eine eigene Versicherungsbestätigung benötigen.

Mit einem Wechselkennzeichen gelten zwar beide Fahrzeuge als zugelassen, trotzdem muss das Fahrzeug an dem das Wechselkennzeichen gerade nicht angebracht ist auf einem privaten Grundstück oder in der Garage stehen.

Wer damit auf der öffentlichen Straße parkt oder sogar damit herumfährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 Euro und einem Punkt in Flensburg sowie zusätzlichen Ärger mit dem Versicherer.

Versicherungsschutz in der Autoversicherung besteht aber nicht nur für das Fahrzeug an dem das Wechselkennzeichen gerade angebracht ist. Auch das ruhende Fahrzeug genießt Versicherungs­schutz- vorausgesetzt der Kunde hat eine Teilkasko vereinbart.

Wer sich für ein Wechselkennzeichen entscheidet, muss trotzdem für beide Fahrzeuge Kfz-Steuer entrichten.

Womit Kunden definitiv kalkulieren müssen sind etwa 105 Euro je Zulassungsantrag sowie Kosten für das Nummernschild, die etwas teurer sind als die für normale Kennzeichen.


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