Wirtschaftliches Eigenkapital verhindert nach Dr. Horst Siegfried Werner den Liquiditätsentzug durch Überziehungszinsen

Wirtschaftliches Eigenkapital fördert nach Dr. Horst Siegfried Werner die Einstufung bei Banken in einer bessere Risikoklasse. Sowohl in der Wachstumsphase als auch in Phasen der Ertragsschwäche haben Unternehmen immer wieder erhöhten Liquiditätsbedarf. Da dieser Kapitalbedarf nur in den seltensten Fällen allein aus den vorhandenen Eigenmitteln gedeckt werden kann, sind offene und zugängliche Finanzierungswege ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) erforderlich. Der Bankkredit bei der Hausbank ist in derartigen Phasen leider meist ein verschlossener Finanzierungsweg. Oftmals fehlen ausreichende Sicherheiten. Ein junges Gründerunternehmen ist noch nicht lange genug am Markt, um eine ausreichende Anzahl von Jahresabschlüssen vorweisen zu können oder die Eigenkapitalquote ist durch ein schlechtes Konjunkturjahr mit Verlusten so weit abgesunken, dass es zu einer Aufstockung des Kontokorrent-Kredits nicht mehr reicht. Das Unternehmen rutscht in der Risikoeinordnung bei den Banken immer weiter nach unten, was gleichzeitig zu immer höheren Zinsbelastungen führt. Das Unternehmen bekommt gerade in dieser Phase bei den Kapitalkosten keine Entlastung, sondern wird zusätzlich mit immer höheren Zinskosten „bestraft“. Gerade in Phasen, in denen ein Unternehmen Unterstützung und Entlastung braucht, verschärft sich zusätzlich die Ausgabenseite und der ständige Liquiditätsentzug bis hin zu 18% Überziehungszinsen erhöht die Gefahr der Insolvenz.

Dann ist die Suche nach alternativer Kapitalbeschaffung zur Unternehmensfinanzierung ein sehr wichtiger Faktor, der bei Erfolglosigkeit oftmals Existenz- oder Wachstumspläne zerstört. Mindestens genauso oft ist es aber der Fall, dass durch einen weiteren Bankkredit die Eigenkapitalquote des betreffenden Unternehmens so weit verringert wird, dass es zu Finanzierungsunfähigkeiten kommt. Damit beginnt ein Teufelskreis, denn im Kreditbereich werden Kunden nach einem so genannten Kredit-Scoring einer bestimmten Risikoklasse zugeordnet, anhand derer dann auch die Zinsen festgelegt werden. Je schlechter dieses Kredit-Scoring, umso höher die zu zahlenden Zinsen und umso niedriger die Kreditlinie. Dieser Finanzierungs-Teufelskreis muss zur Existenzsicherung durchbrochen werden. Hier bietet sich das bankenfreie Nachrangkapital mit eigenkapitalähnlichem Charakter an, das auch bei Banken als „wirtschaftliches Eigenkapital“ Anrechnung findet und die Bonitätseinstufung nicht weiter verschlechtert, sondern eher wieder verbessert.

Als Teil einer Unternehmensfinanzierung haben z.B. Nachrangdarlehen von privaten Kapitalgebern oder von der KfW-Bank eigenkapitalähnlichen Charakter. Dabei gibt es für verschiedene Ansprüche und Unternehmensphasen unterschiedliche Finanzierungsformen, die von einer Kombination aus Bankkredit und Nachrangkapital als stilles Beteiligungskapital oder Genussrechtskapital bis zum privaten Nachrangdarlehen alles abdecken. Der Unternehmer muss nur die Bereitschaft entwickeln, einen solchen bankenunabhängigen Finanzierungsweg einzuschlagen. Wegen des eigenkapitalähnlichen Charakters hat das Nachrangdarlehen den Vorteil, dass es zumindest bei einer qualifizierten Nachrangabrede bei der Bilanzanalyse und dem Ratingprozess durch Kreditinstitute oder Rating-Agenturen als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet wird und somit zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote führt. Dies verbreitert für das Unternehmen den Kreditzugang zu attraktiveren Zins-Konditionen.