Factoring für Kfz-Sachverständige

"Wer sein Auto least, dem muss es finanziell schlecht gehen!“ So der Tenor von vielen Selbstständigen und Unternehmern zu alternativen Finanzierungsformen noch vor wenigen Jahren.

So galt das Leasing doch lange nicht als Finanzierungs-, sondern als Sanierungsinstrument. Und heute? Heute finden sich geleaste Fahrzeuge in jedem Furpark und sind so selbstverständlicher Bestandteil jeder Kosten- und Finanzplanung.

Ähnlich wie früher das Leasing, wird heute das Factoring häufig als „Sanierungsinstrument“ falsch eingeordnet. Viele denken zunächst an einen Kredit oder an Inkasso und glauben, endlich eine
Möglichkeit gefunden zu haben, die im Keller eingelagerten und schwierig einzutreibenden oder titulierten Altforderungen in klingende Münze umzuwandeln.

Das Factoring hat in Wahrheit aber weder mit Inkasso noch mit Krediten etwas zu tun. Der ursprüngliche Gedanke hat sich nämlich aus einer Richtung entwickelt, die auch jeder Kfz-Sachverständige als Unternehmer zu Genüge kennt: Der Auftrag ist erledigt, die Rechnung ist an die betreffende Haftpflichversicherung verschickt und als offene Forderung in den eigenen Büchern verbucht und nun beginnt die sogenannte Rechnungsverfolgung: Wurde die Rechnung bezahlt und wenn ja, in voller Höhe? Haben die Versicherungen gekürzt und wenn ja, waren die Kürzungen wieder einmal willkürlich? Soll man als Unternehmer tatsächlich jedem Kleinstbetrag hinterherlaufen oder bucht man die Beträge nicht besser aus?

An dieser Stelle setzt nun das Factoring an. Es schließt nicht nur die Lücke ab der Rechnungsstellung bis zum tatsächlichen Ausgleich, sondern das Factoringunternehmen realsiert auch gegenüber der Versicherung jede willkürliche Kürzung - ohne Kosten für den Sachverständigen. Das bringt jedem Sachverständigen sofortige Liquidität aus dem Umlaufvermögen auf das eigene Geschäftskonto. Guthaben, das sofort wieder für Investitionen, eigene Verbindlichkeiten oder für Skonti eingesetzt werden kann. Gleichzeitig wird die eigene Kreditlinie bei der Hausbank geschont, da das Factoring sofort alle offenen Posten ausgleicht.

Mit dem Ruf als Sanierungsinstrument geht ein weiteres Bauchgefühl vieler Sachverständigen einher: Was sollen bloß die Auftraggeber denken – droht nicht die Gefahr, das wichtige Kunden abspringen könnten, wenn eine Dritter dazukommt? Eine berechtigte Frage - deshalb muss durch das Factoring sichergestellt werden, dass Erinnerungen und Mahnungen immer nur an die Haftpflichversicherer gerichtet sind und der eigentliche Auftraggeber nie angesprochen wird. Schließlich ist Factoring auf Nachhaltigkeit ausgelegt, das heißt, es passiert nichts ohne vorherige Absprache mit dem einzelnen Kunden.

Die positive Entwicklung der letzten Jahre hat mit vielen Vorurteilen aufräumen können. Das Leasing hat es ja bereits vorgemacht!

Über:

Verrechnungsstelle für Kfz-Sachverständige (KfzVS)
Herr Hubertus Bruch
Schanzenstraße 30
51063 Köln
Deutschland

fon ..: 0221 99384 501
fax ..: 0221 99384 333
web ..: http://www.kfzvs.de
email : hubertus.bruch@kfzvs.de

Die Deutsche Verrechnungsstelle für Kfz-Sachverständige (KfzVS) ist ein Geschäftsbereich der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG (AnwVS) aus Köln. Der Gesellschafterhintergrund der AnwVS und die umfassende mehrjährige Erfahrung als Marktführer für das Factoring von Honorarforderungen sind Garant für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit dem Geschäftsbereich "Kfz-Sachverständige" hat sich die AnwVS nun auch auf die Durchsetzung von Kfz-Sachverständigenhonoraren spezialisiert und ist damit der Gegenpol zu den ausgelagerten Honorarprüfzentren der Versicherungswirtschaft.

Pressekontakt:

Deutsche Verrechnungsstelle für Kfz-Sachverständig
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