Leutheusser-Schnarrenberger: Maximal 84 Euro für ein Abmahnungsschreiben

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will das Geschäft mit Abmahnschreiben stoppen.

Der Gesetzentwurf , der sich in der Abstimmung mit den anderen Ministerien befindet zielt nun in erster Linie darauf ab, das Geschäftsmodell des massenhaften Abmahnens für Anwälte weniger lukrativ zu machen.

Wird ein Ersttäter außergerichtlich abgemahnt, sollen Anwälte dafür nur noch maximal 84 Euro verlangen dürfen. Leutheusser-Schnarrenberger hofft, auf diese Weise die finanziellen Anreize zu senken.

Für eine Abmahnung würden durchschnittlich 700 Euro verlangt, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Den Großteil davon kassieren die Anwälte für ihre Arbeit. Dabei lässt sich ein illegaler Download fast schon per Knopfdruck ermitteln, und auch die Abmahnung besteht meist nur aus vorgefertigten Textbausteinen.

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