Wichtigkeit einer Betriebshaftpflichtversicherung

Bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gibt es eine Menge Fallstricke, die insbesondere Existenzgründer und Firmenneugründer leicht zu übersehen vermögen. So sollte neben einer ausreichenden Deckungssumme in der Betriebshaftpflichtversicherung darauf geachtet werden, dass auch die richtigen Tätigkeiten im Antrag angegeben werden. Nur dann besteht im Schadenfall auch vollwertiger Versicherungsschutz.

Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass in der Betriebshaftpflichtversicherung auch die so genannten Tätigkeitsschäden abgesichert sind, denn oft ist dies besonders in Billigpolicen nicht der Fall. Nur wenn Tätigkeitsschäden mitversichert sind, ist beispielsweise auch ein Schadenfall abgesichert, der bei der tatsächlichen Ausübung der gewerblichen Tätigkeit passieren könnte.

Zudem können Extras in der Betriebshaftpflichtversicherung interessant sein, wie beispielsweis der Deckungseinschluss für gemietete Sachen oder Schöden, die bei Ein- oder Ausladen aus einem Fahrzeug geschehen könnten. Auch das Thema Internetrechtsschutz sollte nicht vergessen sein, sowie die Absicherung des Verlustes gewerblicher Schlüssel.

Sinnvoller, wenn man bei seiner Betriebshaftpflichtversicherung sparen möchte ist vielmehr die Vereinbarung eines Selbstbehaltes, denn eine solche Gewerbliche Absicherung ist dazu da große die Gewerbetätigkeit und Existenz gefährdende Schäden zu regulieren und nicht unbedingt den Ersatz einer umgeworfenen Vase, es sei denn, diese kosten viele tausend Euro.