Letzter Ausweg- Privatinsolvenz

Privatinsolvenz bedeutet die Überschuldung von Personen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Früher bezeichnete man derartige Fälle als „Konkurs“. Nicht selten kommt es vor, dass immer mehr Verbraucher nicht mehr in der Lage sind, ihre Schulden aus den eigenen finanziellen Mitteln zu begleichen. Die Schuldenfalle geschieht unter anderem in Folge einer hohen Kreditaufnahme. Aber auch die sogenannte „schleichende Verschuldung“ wie der Ratenkauf, der heutzutage bei ausgesprochen vielen Verbrauchern sehr beliebt ist, treiben immer mehr Leute in die Schuldenfalle.
Während eines Insolvenzverfahrens hat der jeweilige Schuldner die Möglichkeit innerhalb von sieben Jahren die angesammelte Schuldensumme zu begleichen. Insofern nach dieser Frist noch ein bestimmter Betrag offen ist, erlischt dieser automatisch mit der sogenannten „Restschuldenbefreiung“. Auf diese Art und Weise ist der jeweilige Schuldner nach sieben Jahren schuldenfrei.
Trotz der Möglichkeit nach einer bestimmten Zeit endlich schuldenfrei zu sein, gibt es ausgesprochen viele Dinge die während einer solchen Privatinsolvenz von dem jeweiligen Schuldner berücksichtigt werden müssen. So muss der jeweilige Schuldner während der Laufzeit der festgelegten Frist jede zumutbare Arbeit annehmen. Weiters muss der Schuldner sämtliche Einkünfte und Vermögensauflistungen offen legen. Falls es zu einer Arbeitslosigkeit kommt, ist der Schuldner gezwungen auch Arbeit anzunehmen, die sich im Regelfall außerhalb seines Arbeitsfeldes liegen. Insofern all diese Bestimmungen nicht beachtet werden, kann es sein, dass nach Ablauf der jeweiligen Frist die sogenannte „Restschuldenbefreiung“ abgelehnt wird. Dies hat wiederum die Folge, dass der jeweilige Schuldner somit gezwungen ist, die noch offene Schuldensumme selbst zu begleichen.
Aus diesem Grund sollte man bereits im Vorhinein die in Zukunft zutreffenden Bedingungen und Auflagen gründlich klären, die während einer Privatinsolvenz auf den jeweiligen Schuldner zukommen. Unter Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen bietet ein derartiges Privatinsolvenzverfahren eine komfortable Möglichkeit, innerhalb des bestimmten Zeitraumes, die jeweiligen Schulden loszuwerden, ungeachtet dessen wie hoch der jeweilige Schuldenberg auch sein mag.