Pflegestufe beantragen und zu Hause pflegen

Pflege daheim statt allein im Heim: doch wer bezahlt das? Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt stellen sich viele die Frage, wie eine Pflegestufe eigentlich beantragt wird.

Viele Fragen bei der Pflege und der häuslichen Betreuung drehen sich neben der Sorge um die Angehörigen um die Leistungen, die man erhalten kann. Da ist z.B. das Pflegegeld. Und seit dem 1. Januar kann man sich sogar über ein erhöhtes Pflegegeld freuen. Beim Pflegegeld werden in der Pflegestufe I und II 10 Euro draufgelegt: Es gibt 235 statt bisher 225 Euro beziehungsweise 440 statt bisher 430 Euro. In der Pflegestufe III steigt die Leistung von 685 auf 700 Euro. Voraussetzung für die Höhe des monatlichen Pflegegeldes ist die Feststellung einer bestimmten Pflegestufe. Und diese Leistung kann dazu genutzt werden, um eine häusliche Pflege zu finanzieren. Doch wie geht man bei der Beantragung vor, an wen hat man sich zu wenden und wie ist der genaue Verfahrensablauf? Diese Frage wird Dieter Fleck, Inhaber der Pflegeagenturplus Bonn- Vorgebirge, http://pflegeagenturplus-bonn-vorgebirge.de , häufig gestellt. „Leistungen der Pflegeversicherung kommen zunächst einmal nicht von selbst“ erläutert Fleck, „Pflegebedürftige oder deren bevollmächtigte Angehörige oder Betreuer müssen sie bei der zuständigen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung beantragen.“ Ein medizinischer Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt dann ins Haus und prüft, wie viele Stunden am Tag jemand Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen braucht, wie etwa wie beim Aufstehen, bei der Körperpflege oder beim Essen. Das MDK-Gutachten dient der Kasse als Entscheidungsgrundlage bezüglich des Vorliegens einer Pflegebedürftigkeit und der genauen Pflegestufe.
Die Antragsformulare gibt es bei den jeweiligen Krankenkassen, die diese auf Wunsch auch zusenden. Einige Krankenkassen händigen zudem ein Pflegetagebuch aus, mit dem im Vorfeld der Begutachtung schon die jeweils tatsächlich aufzuwendenden Zeiten gewissenhaft erfasst werden können. Dem Gutachter dient das Pflegetagebuch später als Hilfestellung. Sind die ausgefüllten Antragsformulare bei der Kranken- und Pflegekasse eingegangen, kann die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern.
Darüber hinaus werden weitere Leistungen gewährt, etwa für den barrierefreien Umbau der Wohnung sowie technische Hilfen und Hilfsmittel für die Pflege. Liegt eine Demenzerkrankung vor, aber keine Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe, können Angehörige bis zu 2.400 Euro im Jahr für Betreuung und Beaufsichtigung erhalten.
Einen wichtigen Tipp gibt Fleck noch mit auf den Weg: “Da die Krankenkasse das Pflegegeld rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zahlt, empfiehlt sich unter Umständen zunächst ein formloser schriftlicher Antrag – denn jeder Tag zählt.“ Und gut zu wissen: Schon vor Beginn der Pflege bieten die Pflegekassen eine umfassende und kostenlose Beratung zu Ansprüchen und Leistungen an, die Betroffene unbedingt nutzen sollten.

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Pflegeagenturplus Bonn Vorgebirge
Herr Dieter Fleck
Heinestraße 25
53913 Swisttal
Deutschland

fon ..: 02254- 846516
fax ..: 02254- 846469
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email : info@pflegeagenturplus-bonn-vorgebirge.de

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