„Herr Richter, Gott hat Österreich mit gutem Grund vom Großkaiserreich zum Zwerg bestraft“

Vom leiden als Heimkind zum Staatsfeind Nr.1 und Rekordhäftling.

Pikanten Wortwechsel zwischen Richter und Langzeithäftling während der Anhörungsverhandlung.

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, Ex-Staatsfeind Österreichs und mit knapp 35 Jahren durchgehender Strafhaft nunmehr Rekordhäftling, muss nach Entscheidung vom 29.12.2011 des Landesgericht Krems a. d. Donau weiterhin im Gefängnis bleiben, GZ 30 BE 279/10x.

Begründung: Es sind keine Resozialisierungsmaßnahmen und Entlassungsvorbereitungen durchgeführt worden.

Bresofsky-Chmelir: „Herr Richter, haben Sie nicht gut geschlafen oder haben Sie die in den Gerichtsakten vorliegenden Fakten und Sachlage nicht gelesen oder übersehen“.

Richter: „Werden Sie nicht Frech“.

Bresofsky-Chmelir: „Silvester ist es erst Übermorgen und ich habe den Eindruck, dass Sie schon jetzt feiern“.

Richter: „Was wollen Sie damit andeuten!“.

Bresofsky-Chmelir: „Das Sie abwesend und voreingenommen wirken und das die Entscheidung schon auf den Tisch zu liegen scheint noch bevor die Anhörung richtig begonnen hat “.

Richter: „Sind Sie Psychologe?“.

Bresofsky-Chmelir (lächelnd): „Psychologe, Psychiater und Therapeut – das wird man im Gefängnis, sonst geht man unter“.

Richter: „Na, dann lassen Sie sich überraschen. Jetzt zur Sache und lassen Sie ihre Ironie“.

Bresofsky-Chmelir: „Herr Richter, trotzt 35 Jahren durchgehender Haft bin ich gut gerüstet auf ein Leben in Freiheit. Körperlich, seelisch und geistig. Ich trinke kein Alkohol, habe nie Drogen- oder sonstigen Rauschgiftmißbrauch betrieben und habe mich mit Sport und sehr viel Fach-, Sach- und Geistesliteratur körperlich und geistig Fit gehalten und mich auch dementsprechend Fortgebildet. Zudem, wie die Bestätigungen im Akt vorliegend, wartet meine Lebensgefährtin auf mich. Wir haben eine Wohnung und für den Lebensunterhalt ist auch gesorgt, sodass eine gefestigte soziale Basis vorliegt“.

Richter: „Das mag sein, aber Sie haben keine Resozialisierungsmaßnahmen während der Haftzeit gemacht, nicht einmal Entlassungsvorbereitungen“.

Bresofsky-Chmelir: „Ja, das ist nicht zu übersehen, nämlich 35 Jahre lang nicht. Aber da kann ich nichts dafür, Herr Richter. Die Teilnahmen an solchen erzieherischen und vorbereitenden Maßnahmen wurden und werden mir heute noch vom Gefängnispersonal fortgesetzt verweigert. Wie Sie wissen, habe ich am Anfang meiner Haftstrafe in die 80er ein bisschen gegen zu viele Missstände in den Gefängnisse protestiert und...“

Richter (mit lauter Stimme): „Ein bisschen! Sie haben ein ganzes Land in Aufruhr gebracht. Als Dachkletterer im Gefängnis in Garsten mit internationalen Schlagzeilen und das Ansehen Österreichs geschadet. Eine Gefängnisrevolte hier in Krems-Stein angezettelt und die Bevölkerung rund herum in Angst und Schrecken versetzt sowie Gefängnisausbruch Graz-Karlau in der Absicht dem Staat zu erpressen und vieles mehr“. (Im Anhang Jahrzehnten alten Zeitungsartikeln etc.)

Bresofsky-Chmelir: „Herr Richter! Das ist Schnee von gestern, liegt Jahrzehnte zurück. Wollen Sie mir das bis zum Tode in der Zelle vorhalten! Außerdem habe ich damit zur Enthüllung der wahren Praktiken der Sklaverei und Tyrannei in den österreichischen Gefängnisse beigetragen und letztlich auch zu Reformen des Vollzuges“.

Richter: „Nein, aber Sie gehören sozialisiert“.

Bresofsky-Chmelir: “Ich werfe Österreich auch nicht ständig vor, das sie mich in den 60er Jahren als halbwüchsiger in staatlichen Heimen mit sadistischen Misshandlungen und Erniedrigungen traumatisiert und geprägt und damit auch mein Leben verbaut hat“.

Richter: „Eine freche Äußerung noch und ich entziehe Ihnen das Wort“.

Bresofsky-Chmelir: „Herr Richter! Sie beugen sich nur die Diktion des
Gefängnispersonals, die heute noch nach Rache giert. Protokollieren Sie im Verhandlungsprotokoll, das die Grundsätze und Zwecke des Vollzuges auf Paragraph 20 beruhen, nämlich auf Resozialisierung des Verurteilten zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft und nicht auf weg lagern bis zum Tode in der Zelle“.

Richter: „Ich kenne die Grundsätze des Vollzuges“.

Bresofsky-Chmelir: „Das bezweifle ich, Herr Richter. Denn diese hätten laut Grundsätze des Vollzuges und Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs schon vor 35 Jahren beginnen sollen, nämlich mit Beginn der Strafhaft. Wenn sich die Vollzugsbehörden nicht daran halten und mir die Teilnahme verweigerten, so können Sie es mir nicht zum Vorwurf machen und es zu meinen Nachteil in der Entscheidung einfließen lassen“.

Richter: „Ich verbiete mir diesen Ton. Ich bin für Vollzugsmaßnahmen nicht zuständig“.

Bresofsky-Chmelir: „Zuständig vielleicht nicht, aber Sie schauen zu, wie die Gerichte und Vollzugsbehörden mit mir seit Jahren das selbe Wechselspiel betreiben. Komme ich zum Richter, dann heißt es, dass ich keine Resozialisierungsmaßnahmen gemacht hätte. Kehre ich in die Justizanstalt zurück, wird mir die Teilnahme mit allen Mitteln und Tricks verweigert. Das ist eine versteckte Todesstrafe, die Sie mit der bequemen Begründung „mangelnden Resozialisierungungsmaßnahmen und Entlassungsvorbereitungen“ unterstützen“.

Richter: „In Österreich gibt es die Todesstrafe nicht. Unterstellen Sie mir nichts dergleichen“.

Bresofsky-Chmelir: „Offiziell zwar nicht, aber Menschen ohne Chance und Perspektive im Gefängnis bis zum Tode in der Zelle dahin vegetieren zu lassen ist nicht weniger grausam. Bei mir ist es schon knapp 35 Jahren lang der Fall. Hätte ich Resozialisierungsmaßnahmen verweigert, dann bin ich selber Schuld. Aber ich habe nie ähnlichen Maßnahmen verweigert, sondern immer wieder um die Teilnahme angesucht. Diese wurden mir aber stets verweigert“.

Richter: „Das wird seinen Grund gehabt haben“.

Bresofsky-Chmelir: „35 Jahre lang, Herr Richter? Liegen diese Gründe bei Ihnen auf den Tisch? Ganz sicher nicht! Und das ist rechtsstaatlich Paradox. Ein Häftling bemüht sich von selbst um Resozialisierungsmaßnahmen, die die Grundsätze des Gesetzes und Vollzuges bilden, diese werden ihn aber verweigert und dann heißt es, dass er keine Resozialisierungunsmaßnahmen gemacht hätte. Hier wird der Rechtsstaat von die Vollzugsbehörden ausgehebelt und das wollen Sie mir zum Vorwurf machen“.

Richter: „Kommen wir zum Schluss“.

Bresofsky-Chmelir: „Zum Schluss, Herr Richter! Ich bin eigentlich gerade erst jetzt hereingekommen. Gibt es keine Verfahrensfairniss mehr. Man fegt bei mir 35 Jahren Gefängnis in Minuten vom Tisch, während gleichzeitig und regelmäßig weit ärgere Fälle als ich bedingt entlassen werden. Von Kinderschänder und Kindermörder bis Frauenmörder und mehrfach Mörder hin. Alle bekommen eine Chance und werden entlassen. Nur ich bin eine Ausnahme!“

Richter: „Sind Sie fertig?“

Bresofsky-Chmelir: „Überdenke Sie ihre Entscheidung und lassen Sie mich Silvester draußen Feiern, und da aus rechtsstaatlichen Gründen und humanitären Aspekte. Ich werde sicher nicht mehr revoltieren oder Rückfällig werden. Ich bin schon alt und Müde geworden und will nur die letzten Jahren meines Lebens zurückgezogen und in Ruhe leben“.

Richter: „Wir sind hier in keinen Kaffeehaus. Die bedingte Entlassung ist abgelehnt. Erheben Sie Beschwerde?“.

Bresofsky-Chmelir: „Natürlich, Herr Richter. Wie können Sie erwarten, dass ich ihre Entscheidung so einfach hinnehme. Trotzdem wünsche ich Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr“.

Richter: „Die Anhörung ist geschlossen“.

Bresofsky-Chmelir: „Eine letzte Bemerkung, Herr Richter. Gott hat Österreich mit gutem Grund vom Großkaiserreich zum Zwerg bestraft“.

Richter zu die Justizbeamten: „Führen Sie den Strafgefangenen ab“.

Justizbeamten führten den Langzeithäftling ab. Vielleicht auf Nimmerwiedersehen.

Es ist tatsächlich mehr als fraglich, ob es rechtsstaatlich korrekt ist, wie die österreichische Justiz mit dem Langzeithäftling Juan Carlos Bresofsky-Chmelir umgeht.

Seit 2007 wird die bedingte Entlassung des Langzeithäftlings wiederholt mit ein und derselben Begründung abgelehnt, nämlich keine Durchführung von Resozialisierungsmaßnahmen und Entlassungsvorbereitungen.

Das der Langzeithäftling frustriert ist, zumal er sich nachweislich und ohne Erfolg um die Teilnahme an erzieherischen Maßnahmen bemüht, ist durchaus nachvollziehbar.

Die Kompetenzen des Richters sind aber so beschränkt, dass dieser den Vollzugsbehörden keine Vorschriften auf Maßnahmen im Vollzug machen kann.

Die Chance auf bedingte Entlassung bekommt ein Häftling nur dann, Paragraph 46 StGB, wenn Resozialisierungsmaßnahmen gegriffen haben. Soweit, so gut.

Wenn man aber den Strafgefangenen die gesetzlich verankerten Zwecken und Grundsätze des Vollzuges fernhält oder verweigert, so nimmt man ihn jegliche Perspektive und Chance weg – und das ist nicht der Sinn und Auftrag des Gesetzesgebers.

Im Grunde ist die Vorgangs weise der Vollzugsbehörden gesetzwidrig., da sie für die Einhaltung und Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist.

Bresofsky-Chmelir hat mittlerweile Klage gegen die Republik Österreich eingereicht, siehe Anhänge.

8 Anhänge:

1)Spektakuläre Schlagzeilen zusammengefasst (mit Bilder und Statement des Langzeithäftlings)
2)Zeitungsartikel vom 15.September 1983 (Protestaktion am Kirchendach)
3)Zeitungsartikel vom 15. August 1989 (Drohte österreichische Diplomaten zu entführen)
4)Zeitungsartikel vom 4. April 1989 (Geplante Gefangenenbefreiung bis Flugzeugentführung hin).
5)Zeitungsartikel vom 6.November 1990 (Bresofsky-Chmelir nicht immer schuldig)
6)Dramatische Gefängnisausbruch (entführte die Ehegattin eines hohen Staatsbeamten,Gerichtsakte bei http://bonitos.typepad.com)
7)Klage gg die Republik Österreich vom Wiener Rechtsanwalt Dr. Fritzsche.
8)Ergänzung der Klage gg die Republik vom Rechtsanwalt Dr. Fritzsche.

Weiteren Informationen, Protokolle, Zeitungsberichte etc. etc.
http://pressemitteilung.ws/node/348672
http://pressemitteilung.ws/node/329800
http://sites.google.com/site/zeitdokumente/
http://sites.google.com/site/bresofsky/
http://sites.google.com/site/derbeschuldigte/

Julia Dörfer mit freundlicher Genehmigung von Vertrauenspersonen.

AnhangGröße
1)Spektakuläre Schlagzeilen zusammengefasst .pdf663.67 KB
2)Zeitungsartikel vom 15. September 1983.pdf970.92 KB
3)Zeitungsartikel vom 15. August 1989.pdf956.11 KB
4)Zeitungsartikel vom 15. April 1989.pdf902.43 KB
5)Zeitungsartikel vom 6.November 1990.pdf820.21 KB
6)Dramatische Gefängnisausbruch.pdf209.44 KB
7)Klage gg die Republik Österreich.pdf989.32 KB
8)Ergänzung der Klage gg die Republik.pdf99.45 KB