VÖLKERMORDE: Republikaner unterstützen die Forderung von 6 europäischen Staaten

Johann Gärtner fordert: nicht nur die Leugnung des Holocaust gehört bestraft, sondern auch die kommunistischen und islamischen Völkermorde und Verbrechen.

In den meisten EU-Staaten wird man bisher nur bestraft, wenn man den Holocaust leugnet.
In mehreren Staaten, die unter kommunistischer Herrschaft gelitten haben, ist dagegen auch die Verharmlosung sowjetischer Verbrechen strafbar.
In der Tschechischen Republik ist gesetzlich geregelt: Wer die Massen­morde von Nationalsozialisten und Kom­munisten „öffentlich verneint, in Zweifel zieht, billigt oder zu rechtfertigen ver­sucht”, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Im ungarischen Strafgesetzbuch heißt es: „Wer vom kom­munistischen System begangenen Völ­kermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, in Zweifel zieht oder in ihrer Bedeutung herabmin­dert, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt.”

Aussage verschiedener Außenminister: Stalin brachte noch mehr um

Vor einem Jahr hatten sich die Außen­minister Litauens, Lettlands, Ungarns, Bulgariens, Rumäniens und der Tsche­chischen Republik an die EU gewandt, EU-weit die Leugnung kommunistischer Verbrechen zu bestrafen. Sie wollen sich nicht damit abfinden, dass nur die Leugnung des Holocaust geahndet wird. Der tschechische Außenminister Karel Schwarzenberg erklärte dazu gegenüber Radio Prag: Stalin habe sogar noch mehr Menschen umgebracht als Hitler, beide seien „Massenmörder”.

Bisher hat die EU den Wunsch der ehemaligen Ostblock­staaten abgelehnt. Einer der Gründe: die linken Parteien, wie die Grünen und die Linkspartei - in deren Reihen sich viele frühere Kommunisten in führenden Positionen befinden - müssten mit Anzeigen bei bisher ungestrafter Relativierung von ideologisch links zugerechneten und anderen Völkermorden rechnen.

Ein Signal für Gleichheit, Recht und Freiheit wurde kürzlich in Frankreich gesetzt. Mit dem Beschluss der Nationalversammlung wird das Leugnen der Ermordung der Armenier unter Strafe gestellt

Großes Aufsehen erregte jetzt, dass die Nationalversammlung in Frankreich ein Gesetz beschloss, das die Billigung jeglicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe stellt – nicht nur die des Holocaust. Konkret wurde auch die Leugnung des Völ­kermordes an 1,5 Millionen (christlichen) Armeniern 1915 durch türkische Moslems verboten.

Darüber hinaus ist z. B. die Ukraine bemüht, dass die durch Josef Stalin herbei­geführte Hungersnot 1932/33, bei der sie­ben Millionen Ukrainer ums Leben kamen, weltweit als Völkermord missbilligt wird.
In­zwischen haben zahlreiche Staaten - darun­ter Polen, Spanien, der Vatikan und die USA - den sogenannten Holodomor (auf Deutsch: durch Hunger sterben lassen) als Genozid (Völkermord) anerkannt. Das Europäische Parlament stufte ihn als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein.

Der stellvertretende, geschäftsführende Bundesvorsitzende der Republikaner Johann Gärtner erklärt für seine Partei, es ist schändlich, in Deutschland bei Massenmord Klassifizierungen in der gesetzlichen Wertung beizubehalten.
Eine Auseinandersetzung mit allen Verbrechen - und nicht nur in eine Richtung - ist in unserem Land und in Europa längst überfällig.

Die Ahndung von sogenannten „Wortverbrechen” begann in Deutschland 1994. Eine letzte Verschärfung trat am 1. April 2005 in Kraft, nach der auch die Billigung oder Verherrlichung der natio­nalsozialistischen Gewalt- und Willkürherr­schaft unter Strafe steht.
Dagegen können die Verbrechen des SED-Staates, Stalins, Lenins oder Maos, in Deutschland weiterhin ohne Folgen relativiert werden.

Wir Deutsche sollten uns schämen, dass wir bei Verbrechen/Verbrechern und Völkermorden nur aus Ideologie eine Gleichgewichtung ablehnen und so der Opfer von Millionen von Toten nicht in Gleichheit gerecht werden.

V.i.S.d.P.: Die Republikaner, Landesgeschäftsstelle Bayern

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16.02.2012: | | | | |

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