Bedingungen für eine Ehescheidung

Ein Scheidungsverfahren unterliegt umfassenden rechtlichen Vorschriften. Eine Ehe kann dann formell wirksam geschieden werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechtsanwälte Dittenheber & Werner aus München erklären, welche das sind.

Ehe wird geschieden, wenn diese gescheitert ist

Gemäß § 1565 Abs. 1 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Für eine Scheidung wird demnach zunächst eine Trennung der Ehegatten vorausgesetzt.

In welchen Fällen eine Ehe als zerrüttet vermutet wird

Die Voraussetzung für eine Scheidung, nämlich dass sie zerrüttet ist, ist jedoch oft schwer festzustellen, daher bestimmt das Gesetz zur Beweiserleichterung in § 1566 BGB, dass eine Ehe dann als zerrüttet gilt,

- wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt,
- oder wenn die Ehegatten seit mindestens 3 Jahren getrennt leben.

Härtefallklausel

Nach der Härtefallklausel wird die Ehe nicht geschieden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.

Trennung von Tisch und Bett

Die Trennung der Ehepartner kann innerhalb der gemeinsam genutzten Wohnung stattfinden, es ist also nicht Voraussetzung, dass der eine oder andere Ehegatte aus der zuletzt gemeinsam bewohnten Wohnung auszieht, wenn gleichzeitig gewährleistet ist, dass die sogenannte Trennung von Tisch und Bett gegeben ist. Voraussetzungen sind demnach das Nichtbestehen der häuslichen Lebensgemeinschaft und es muss zu erkennen sein, dass der Wunsch diese wieder herzustellen nicht besteht.

Scheidungsantrag erforderlich

Zur Auflösung einer Ehe ist ein schriftlicher Scheidungsantrag notwendig. Diesen kann nur ein Anwalt wirksam einreichen. Außer wenn die Scheidung einvernehmlich stattfindet. Dann wird der Anwalt nicht unbedingt benötigt.

Für ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen einer Ehescheidung stehen die Rechtsanwälte Dittenheber & Werner aus München jederzeit gerne zur Verfügung.

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30.01.2012: | | |