Vermieter muss Einbau eines Treppenlift nicht zahlen

Treppenlifte ermöglichen mobilitätseingeschränkten Menschen, in der eigenen Wohnung und dabei mobil und selbständig zu bleiben. Mit der Installation eines Treppenlifts sind allerdings hohe Kosten verbunden. Wohnt man in einer Mietwohnung, so müssen diese Investitionen selbst getragen werden. Der Vermieter zahlt nicht für die Installation eines Treppenlifts. Verweigern kann er den nachträglichen Einbau in den meisten Fällen allerdings auch nicht. Finanzielle Unterstützung können Treppenlift-Käufer an anderer Stelle, zum Beispiel von der Pflegekasse, erwarten.

Wenn das Treppensteigen im Alter oder nach einem Unfall zunehmend schwer fällt, sind Treppenlifte eine Möglichkeit, um mobil und selbständig zu bleiben. Sie ermöglichen es daher auch, länger bzw. dauerhaft in der eigenen Wohnung bleiben zu können. Der Einbau eines Treppenlifts ist keineswegs auf das Eigenheim beschränkt. Auch in Mietshäusern können Treppenlifte installiert werden. Die sich durch den Einbau ergebende finanzielle Belastung bleibt dabei allerdings Privatsache des Mieters.

Vermieter müssen sich an den Kosten einer nachträglichen Installation eines Treppenlifts nicht beteiligen. Andererseits können sie die Nachrüstung eines Treppenlifts im Normalfall auch nicht verbieten. Gesetzlich ist geregelt, dass der Vermieter der Umbaumaßnahme zustimmen muss. Nach § 554a des BGB kann der Vermieter diese Zustimmung nur verweigern, wenn ein anderes Interesse - zum Beispiel die normale Nutzbarkeit des Treppenhauses für andere Bewohner - überwiegt.

Da Treppenlifte in der Regel aber so installiert werden können, dass eine solche Einschränkung nicht entsteht, müssen Vermieter einem Umbau fast immer zustimmen. Finanzielle Förderungen können die Käufer eines Treppenlifts jedoch von anderer Stelle erhalten. Wenn der Treppenlift medizinisch sinnvoll ist und mindestens die Pflegestufe I vorliegt, kann sich die Pflegekasse an den Kosten beteiligen. Andere mögliche Kostenträger sind Versicherungen, Berufsgenossenschaften oder das Sozialamt. Nicht immer können jedoch alle entstehenden Kosten übernommen werden.

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