Betrug bei Handelsregistereintragungen

Westfälische Notarkammer. Wer sein Unternehmen im Handelsregis-ter eintragen lässt, muss sich vor unseriösen Angeboten in Acht nehmen. Eintragungen im Handelsregister erfolgen in Deutschland nur noch elektronisch. Die erfolgten Eintragungen werden nicht mehr in der Tageszeitung, sondern im Internet bekannt gemacht (www.handelsregisterbekanntmachungen.de). Den Umstand, dass diese Bekanntmachungen frei zugänglich sind, machen sich Bauern-fänger zunutze.

Kaufleute oder Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften erhalten nach der Eintragung im Handelsregister von verschiedensten Unter-nehmen Post, die aussieht wie eine Rechnung vom Handelsregister. In Wahrheit handelt es sich bei diesen Schreiben um Angebote, sein Unternehmen für viel Geld in eine obskure Datenbank eintragen zu lassen. In der Annahme, die „Rechnung“ beziehe sich auf die Han-delsregistereintragung, wird das Schreiben häufig mit einem Bu-chungsstempel ver¬sehen und bezahlt. Ungewollt kommt dadurch ein Vertrag mit dem Unternehmen zustande, der sich fatalerweise auch noch jeweils um ein Jahr verlängert, wenn bis zu einem festge¬legten Datum keine Kündigung erfolgt.

Durch die Angabe von Aktenzeichen, Kassenzeichen, Zahlungsfris-ten oder auch durch die Verwendung des Landeswappens wird der Anschein erweckt, es handele sich um ein offizielles behördliches Schreiben. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die Verwendung ir-reführender Firmennamen wie z. B. „Allgemeines Gewerberegister“, „BVA Bundesverlag Anzeiger Handelsregister“, „Deutsches Gewer-beregister“ oder „Deutscher Handelsregisterverlag AG“.

Notare warnen ihre Klienten vor übereilten Reaktionen auf die gemachten Angebote und weisen auf diese unseriösen Geschäftsprak-tiken hin. Falls Unsicherheit über eine Rechnung des Handelsregisters besteht, ist es ratsam einen Notar zu konsultieren. Dieser kann vor teuren Irrtümern bewahren. Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.

Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden vom Staat ernannt, sorgen für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und betreuen den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Sie beraten und belehren die Parteien und helfen bei der Formulierung von Verträgen.

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