Das Schuldgeldsystem vor Gericht

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PRESSEMITTEILUNG
14.01.2012

Medien-Einladung
zum Termin am 18.01.2012, 14:15 Uhr, Ort: Basel-Stadt, Schweiz (s. u.)

Das Schuldgeldsystem vor Gericht

Im Rahmen der Aufklärung und Information über das Schuldgeldsystem aus dem Nichts ohne Gegenwert des privaten Bankenkartells habe ich damit angefangen mich – quasi als Versuchsperson – von Geldeintreibern, Kreditkartenunternehmen und Banken vor Gerichten verklagen zu lassen um so im Rahmen meiner ausgearbeiteten Argumentation zur Aufdeckung dieses betrügerischen Systems diese Informationen den Gerichten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Seit rund 3 Jahren bereite ich mich auf diese gerichtliche Auseinandersetzung vor, in der ich argumentiere, dass den Geld fordernden Klägern kein Schaden entstanden ist, da diese ja Geld aus dem Nichts, ohne Gegenwert erst dann schöpfen, wenn es verwendet wird und zwar fast ausschliesslich auf digitale Weise (d. h. In Form von Stromimpulsen).

Da bei dieser Schaffung von schuldbasierten Geldes also vorher gar nichts da war und auch nach der Schöpfung dieses an sich wertlos ist, da auch in Form von barem Geld der Materialwert (max. 2% des Gesamtvolumens dieses Schuldgeldes) des Metalls und des Papiers unerheblich ist, sieht man davon ab, dass Dritte dafür Waren oder Dienstleistungen aushändigen, kann der Schöpfer von „Nichts“ auch nur „Nichts“ von mir zurück erhalten. Das klingt doch logisch, oder?

Ausserdem habe ich natürlich eine Reihe anderer Argumente, die ich alternativ vor Gericht einbringe, u. a., dass bei den sog. AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) dieser Finanzinstitute als gravierender Mangel die Risiken dieses doch ganz offensichtlich auf Betrug angelegten Finanz-Schneeballsystems (aus dem Nichts, ohne Gegenwert, fraktionales Bankengeschäft, Heisse Luft – Derivate etc.) überhaupt nicht aufgeführt, bzw. erläutert werden. Auch ist ja insgesamt das Wissen über dieses Schuldgeldsystem nicht Bestandteil des Allgemeinwissens, da es weder an Schulen, Ausbildungsstätten, Studium etc., d. h. Als Bestandteil der Lehrpläne unserer Gesellschaft, noch im täglichen Leben, bei der Arbeit, durch Kurse oder eben Aufklärung in Form von AGBs beschrieben wird bzw. enthalten ist.

Und aus dem Grund – bei Fehlen eines so schwerwiegenden, grundsätzlichen Punktes in den AGBs eben dieser Gesellschaften – sind dann diese AGBs insgesamt ungültig, nach meiner Rechtsauffassung.

Mehr darüber lässt sich hier erfahren:

http://mywakenews.wordpress.com/2010/05/11/gegen-die-tyrannei-des-schuld...
http://schuldnervereinigung.wordpress.com/2011/01/12/schuldnervereinigun...
http://mywakenews.wordpress.com/2010/06/01/wie-lange-halt-sich-das-schul...

Nun gibt es ein erstes laufendes Verfahren eines Schuldgeld-Eintreibers (Namen auf Anfrage), in der ich als Beklagter zum mündlichen Verfahren am

18.01.2012, 14:15 Uhr vor dem Zivilgericht Basel-Stadt, Gerichtssaal 3, 2. Stock, Bäumleingasse 5, CH-4001 Basel, Schweiz

geladen bin.

Dem ist zunächst ein mehrjährig laufendes schriftliches Verfahren vorangegangen und es sollte eigentlich auch nur ein schriftliches Verfahren werden, aber das Gericht hat nun zusätzlich diesen Gerichtstermin angesetzt.
Das gibt mir/uns die Möglichkeit Interessierte zu dieser Verhandlung einzuladen, da sie öffentlich ist, möchte ich auch gern alle Medienvertreter hierzu einladen an dieser Verhandlung teilzunehmen und darüber zu berichten!

Ich wäre dankbar, wenn mir diese Interessierten/Medienvertreter vorab elektronisch eine Mitteilung zusenden, wer zu diesem Termin kommen möchte: schuldnervereinigung@wakenews.net

Ich freue mich sehr über euer zahlreiches Kommen und natürlich auf den Prozess!

Hier mehr darüber und die Kontaktdaten:

http://schuldnervereinigung.wordpress.com/2012/01/14/das-schuldgeldsyste...


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