Brennstoffspiegel: Gefahrgut-Transport bei Glatteis - was ist zu tun

LEIPZIG. (Ceto) Bei Glatteis kann es passieren, dass Mineralölfahrer einerseits mit einem Bußgeld rech nen müssen, andererseits von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert werden. Beides ist unerfreulich. Einige praktische Tipps aus Sicht eines Rechtsanwaltes, der gleichzeitig Mineralölhändler ist, können betroffenen Fahrern und Unternehmern helfen, richtig zu reagieren.
Genau vor einem Jahr berichteten wir über einen Fall, indem ein Tankwagenfahrer bei plötzlich einsetzendem Glatteis angehalten wurde und auf Anweisung der Polizei nicht weiter als bis auf ein nahegelegenes, fremdes Hofgelände fahren durfte. Dort musste er die gesamte Nacht stehen bleiben.
Das Problem dabei ist nicht nur die Tatsache, dass der Tankwagen seine Fahrt nicht fortsetzen konnte, bis zur Verbesserung der Straßenverhältnisse auf fremdem Gelände stand und der Fahrer mit einem Bußgeld konfrontiert war.
Vielmehr gibt es auch nach diesem Fall, wie häufig bei Ordnungswidrigkeits-Sachen keine schriftliche Urteilsbegründung, aus der sich allgemeine Verhaltens-Grundregeln ableiten ließen, die ein Gefahrgutfahrer in einer solchen Situation anwenden kann. Die Minderung des Bußgeldes im konkreten Fall war zwar eine für den Fahrer positive Entscheidung. Doch der nächste Winter ist bereits da und die nächste Verkehrssituation, bei der eine Polizeistreife nach dem Besorgnisgrundsatz die Weiterfahrt eines Gefahrguttransportes untersagt, kann jederzeit kommen.
Tipps vom Praktiker
Aus Sicht des Rechtsanwaltes, der die Beckmann-Lindemann GmbH aus Lüneburg seinerzeit beraten hat und selbst Mineralölhändler in der Nähe von Hannover ist, gibt es doch einige praktische Tipps, wie der Fahrer im Zweifelsfall reagieren kann und wie sich Unannehmlichkeiten an Ort und Stelle minimieren lassen.
Zunächst ist im § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nachzulesen: „Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“
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