Universales Recht auf ein Girokonto - Gesetzliche Regelung antizipiert

Für die meisten Menschen gehört ein Girokonto zum normalen täglichen Leben und es ist schwer vorstellbar, dass manchen Personen diese Möglichkeit des bargeldlosen Wirtschaftens vorenthalten bleibt. Das Onlineportal www.geld.de berichtet über die gegenwärtige Situation der Kontenlosen in Deutschland und die Forderungen der Grünen und der SPD zur Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes.

Mit einem Girokonto ( http://www.geld.de/girokonto.html ) werden viele Dinge erleichtert und ein Nutzer kann zahlreiche Vorteile in Anspruch nehmen. In der heutigen Gesellschaft scheint es beinahe unmöglich wirklich zu partizipieren, solange einem diese prinzipiellen finanziellen Dienstleistungen verweigert bleiben.
Laut gegenwärtigen Aussagen besitzen in Deutschland jedoch noch immer Hunderttausende Bürger kein Girokonto und haben somit keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Dieser Zustand sollte bereits 1995 geändert werden. Geplant war, die deutschen Kreditinstitute aufzufordern, jedem Bürger der BRD die Möglichkeit zur Führung eines Guthabenkontos zu geben. Die Guthabenkonten sollten dann zu angemessenen Kosten geführt werden können. Bis heute kam es jedoch noch zu keiner rechtlichen Änderung.
Die beiden Parteien SPD und Die Grünen sprachen sich erneut für die Wichtigkeit eines entsprechenden Gesetzesentwurfs aus, da es in der modernen Gesellschaft heute beinahe unmöglich sei, ohne Guthabenkonto beispielsweise einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung zu finden. Auch das Zahlen von Steuern ist deutlich beeinträchtigt.
Deutsche Kreditinstitute sollen nun mit einem neuen Gesetz dazu verpflichtet werden, jedem Bürger ein Konto zur Verfügung zu stellen. Somit soll jeder Bürger das Recht erhalten, ein Girokonto zu besitzen und auf Finanzdienstleistungen zugreifen zu können. Möglicherweise unzumutbare Einzelfälle können trotzdem von dieser gesetzlichen Regelung ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen:
http://blog.geld.de/girokonto/ein-girokonto-fur-jedermann/337128.html

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Barfußgässchen 11
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21.12.2011: | | | |

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universelle Kontorecht

Dieses Recht ist eingeschränkt in der BRD vorhanden, da die Sparkassen jedem ein Guthabenkonto auf Antrag gewähren wie auch bis heute, ein kostenloes P-Konto genehmigen.
Anders die Hypo-Vereinsbank. Diese betreibt legalisierte Diskriminierung und Volksverhetzung, in dem Sie einmal Rentner in der Grundsicherung,auch wenn Sie Jahrelang Kunde waren, die ein P-Konto beantragen, kündigen, da Sie sich ja eine andere "Bank Ihres Vertrauens" suchen mögen. So das Vorgehen der Filialie Flensburg unter Leitung von Herrn Detlef Handel,wohnhaft in Flensburg-Harrislee und im Vorstand des Rudervereins Flensburg, vor dem hier ausdrücklich gewarnt wird. Denn wer nach den Gebühren z.B. für ein P-Konto und seiner rechtlichen prüfbaren Grundlage fragt, fliegt raus. Denn die Auskunft hierzu wird verweigert. Die Akten liegen "les Art" vor. Die Bank als völlig unmenschliche Einrichtung, die den Kunden nur umgarnt, solange er Einkommen oder Vermögen hat. Der Rest wird als Aussätzig betrachtet und behandelt. Die Banken, und hier sind alle gemeint, müssen in die Pflicht genommen werden. Denn die Macht der Banken hat sich aufgrund der Abhängigkeit der Bürger ohne Konto kein Mensch mehr darzustellen, derart gewandelt, daß ohne die Pflicht zur sozialen Mitverantwortung des Gemeinwohles des Staates, diese nicht mehr fungieren dürfen. Denn sie sind lange nicht nur ein Spaltpilz für die Gesellschaft, sondern werden langsam zur Gefahr.