Hausverwaltung muss Legionellentest bei Warmwasseranlagen veranlassen

Neue Verpflichtung für die Hausverwaltung einer Wohnanlage: WEG-Verwalter, die das Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) pflegen, sind dafür verantwortlich, dass die neue gesetzliche Pflicht zur jährlichen Legionellenuntersuchung umgesetzt wird. Darauf weist das Internetportal weg-hausverwaltung.net, das Themen rund um die Hausverwaltung aufgreift, in einem aktuellen Beitrag hin. Die Vorschrift trifft zunächst jeden Eigentümer eines Mietshauses oder einer vermieteten Eigentumswohnung im Haus, wenn es dort eine zentrale Verteilungsanlage für Warmwasser gibt. Dieses Wasser muss dann untersucht werden. Gehört ein Wohnhaus mehreren Wohnungseigentümern gemeinsam (Aufteilung des Eigentums nach dem WEG-Gesetz), dann ist die Hausverwaltung (WEG-Verwaltung) dafür zuständig, die Legionellenüberprüfung zu organisieren.

Wie das Internetportal in seinem aktuellen Beitrag weiter darstellt, sind Hausverwaltung und Wohnungseigentümer einer WEG gemeinsam für die Untersuchung verantwortlich. Zuerst muss die Hausverwaltung dem Gesundheitsamt mitteilen, ob das Wohnhaus über eine zentrale Warmwasser-Verteilanlage verfügt. Falls ja, muss die WEG-Verwaltung im nächsten Schritt die Wohnungseigentümer informieren und auf eine Beschlussfassung hinwirken, um die Legionellenuntersuchung durch einen geeigneten Dienstleister durchführen zu lassen. Die Eigentümer sind verpflichtet, einem jährlichen Legionellentest auf ihrer Eigentümerversammlung zuzustimmen, können die Kosten dafür jedoch auf ihre Mieter umlegen.

Hausverwaltung und Eigentümer müssen bei Legionellenbefall einschreiten

Die Untersuchung läuft so ab, dass der Warmwasser-Anlage mehrere Proben entnommen werden. Diese testet ein Labor anschließend auf Legionellen. Das Resultat wird wiederum dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Werden Erreger der Legionärskrankheit im Wasser nachgewiesen, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft wiederum mit Hilfe der Hausverwaltung Gegenmaßnahmen einleiten – also etwa die Leitungen desinfizieren und die Warmwasseranlage umbauen.

Die eigentliche Quelle von Legionellen ist hierzulande allerdings nicht das Wasser, denn in Deutschland gibt es allgemein wenig Anlass, an der Leitungswasserqualität zu zweifeln. Vielmehr sind es die Leitungen und die Heizkessel, in denen sich die Krankheitserreger sammeln und auf das Wasser übertragen können. Sie sterben in einem Heizkessel jedoch ab, wenn dieser jederzeit Temperaturen über 70 Grad Celsius erreicht. Dies sollte also immer gewährleistet sein. Ebenso sollte dafür gesorgt werden, dass das Wasser nicht zu lange in den Leitungen steht, sondern diese ständig durchgespült werden.

Die neue Pflicht zum Legionellentest gilt seit dem 1. November 2011 für Eigentümer und Hausverwaltung.


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