Räumungsklage Wiener Wohnen

Räumungsklage / defekte elektrische Leitungen / 25% vom Zins einbehalten

Wiener Wohnen hat eine Firma geschickt, die die Elektrizität auf neuem Stand bringen sollte ...

Unsere elektrischen Leitungen waren defekt, was auch nicht weiter verwunderlich sein dürfte, denn seit 1959 hat sich Wiener Wohnen um nichts gekümmert. Auf jeden Fall, sind die Leitungen abgebrannt, sie waren viel zu schwach um einen modernen Haushalt noch standhalten zu können. Auf das hinauf hat Wiener Wohnen eine Firma geschickt, die die Elektrizität auf neuem Stand bringen sollten, als FI-Schalter, verstärkte Leitungen. Was ist geschehen? Im wesentlichen wurde das auch gemacht, aber wie! Pro Zimmer nur mehr einen Lichtschalter und eine Steckdose, in der Küche nur einen Lichtschalter und eine Steckdose. Die waschmaschin hat aufgehört zu funktionieren, der Elektroofen hat aufgehört zu funktionieren. Mir wurde gesagt, dass Wiener Wohnen das nicht möchte. Luster wurden von den Wänden gerissen, Löcher gebohrt, die so groß sind, dass ich mit einer Hand durchgreifen kann. Die Leitungen wurden ganz einfach an der Wänden befestigt, ohne einen Kabelkanal zu verwenden.
Aus der Wohnung wurde eine Baustelle. Brief an Wiener Wohnen sind zwecklos, da bekommt man keine Antwort. Was wirklich rasch und unkompliziert bei Wiener Wohnen funktioniert ist, wenn der Zins nicht rechtzeitig gezahlt wurde, dann ist am nächsten Tag schon eine Mahnung da.
Ludwig schreibt ja: "Ihr Problem ist unser Anliegen."
Mein Problem ist Wiener Wohnen. Was jetzt Herr Ludwig? Ganz so wie es Sie darstellen ist es ja wirklich nicht, oder?
Wie Sie alle sehen, wird es einen Prozess geben indem ich delogiert wedren soll (Räumungsklage). Wer die wenigen Bilder sieht, wird verstehen können, dass diese Wohnung, deren Mieter ich zwar noch bin, aber in absehbarer Zeit nicht mehr sein werde, entspricht keinen Standard mehr. Deshalb habe ich auch Wiener Wohnen geschrieben, dass solange dieser Zustand anhält und nicht beseitigt wird, ich mir 25% vom Zins einbehalte. Nun, der Prozess ist nur für 10 Minuten anberaumt, das Ergebnis wurde auch gleich von Wiener Wohnen mitgeliefert, sodass der Ausang des Verfahrens schon jetzt feststeht. Danke.
Wie Sie aus dem beiliegenden Brief(WWA) entnehmen können habe ich von Wiener Wohnen (WW) die Räumungsklage erhalten. Das Problem, zwischen WW und mir, besteht darin, dass in meiner Mietwohnung der Strom nicht mehr den Gegebenheiten entsprach, abgeschaltet wurde und ca. 14 Tage später wurde ein Notstrom installiert. Die Bilder habe ich auch mit gesendet, damit Sie sich ein Bild machen können. Nun bin ich aber der Meinung, dass diese Arbeit nicht dem Zins entspricht, damals € 370.-, heute € 497.-.
Nach Rücksprache mit der Schlichtungsstelle, die mich an das Bezirksgericht verwies, habe ich mir 25% vom Zins einmal einbehalten, solange dieses Problem besteht. Natürlich war WW anderer Meinung. Das hat jetzt zur Räumungsklage geführt. Ich wurde von Wiener Wohnen geklagt (Räumungsklage).
Gemäß § 2 GGG (Gerichtsgebührengesetz) ist für das zivilgerichtliche Verfahren I. Instanz mit der Überreichung der Klage die Pauschalgebühr vom Kläger zu entrichten. Das bedeutet, dass die klagende Partei, in meinem Falle Wiener Wohnen bereits die Pauschalgebühr bei Einbringung der Räumungsklage zu entrichten gehabt hat. Jetzt hat aber die Pauschalgebühr von mir gefordert, dabei aber auch geschrieben hat, dass wir (Wiener Wohnen) nach Ablauf der Zahlungsfrist weitere, auch gerichtliche, Einbringungsschritte setzten, wodurch für Sie zusätzliche Kosten (z.B.: Gerichtsgebühren) entstehen.

Das ist ein Vergehen nach §147 Schwerer Betrug. Ich bringe dieses Vergehen deswegen zur Anzeige. (vom 17.6)

Nach §302 StGB (Amtsmissbrauch) ist folgendes festgehalten:
Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Nach §105 StGB ist fplgendes festzuhalten:
§ 105. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war, warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen, außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe. WW, vertreten durch Herrn Ludwig, seines zeichnes nach Wohnbaustadtrat und Vize-Bürgermeister, hat sich der gefährlichen Drohung mir gegenüber schuldig gemacht, ich fordere daher, dass Herr Ludwig nach §105 StGB bestraft wird. (vom 28.5.)
Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war, warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen, außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe und genau dass ist ein Vergehen nach dem §302, denn WW hat sehr wohl gewusst um was es sich handelt, hat aber keine Schritte unternommen und somit verklage ich Frau Hojsa und Frau Hesse, beide Wiener Wohnen für den 21. Bezirk, wegen Amtsmissbrauchs §302 StGB.

Angezeigt werden folgende Vergehen, begangen von Wiener Wohnen, an Karl Glanz:

1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt.

2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung gegeben.

3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gesetzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen Kamin in der Wohnung installiert.

4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justiz möchte davon nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und auch über der Justiz!

5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung von € 50.000.-

6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w - 2 und das stellt einen Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar.

8. Wiener Wohnen hat mehr von mir zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug.

9. ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung gegeben. Betrug!

Ich weiß schon - es ist alles korrupt - und die Justiz ist da nicht ausgenommen. Alle haben angst vor Wiener Wohnen, alle möchten als Juristen weiterkommen und da ist jedes Mittel recht.

Anzeige wird gegen Wiener Wohnen vertreten durch MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11, erhoben, wegen Amtsmissbrauchs und Prozessbetrugs.

Das Verfahren von Wiener Wohnen gegen Karl Glanz wurde schon 2010 eingestellt.

Am 21.10. 2011 bekomme ich nun eine amtliche Mitteilung, dass einer Exekution stattgegeben wurde. Es ist somit erwiesen, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen Amtsmissbrauchs und eines Prozessbetruges handelt.